22. April 2021

Hallo Abonnent,

die sog. „Bundesnotbremse“ kommt – die Auswirkung auf NRW lest Ihr hier (direkt unter 1.). Wir haben noch 2 Umfragen für Euch: für alle das Thema Coronamaßnahmen für Kinder (unter 2.), nur für Eltern von Vorschulkindern das Thema „Betreuungslücke vor der Einschulung“ (unter 3.).

1. Corona-Bundesnotbremse: KiTa-Notbetreuung in NRW

Am heutigen Tag veröffentlichte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW Informationen zum so genannten Bundesnotbremse:

Die offiziellen Informationen für die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und Eltern zur Umsetzung der Bundesnotbremse in Nordrhein-Westfalen können Sie hier herunterladen. Das Ministerschreiben an die Beschäftigen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen gibt es hier. Das Ministerschreiben an die Eltern können Sie hier herunterladen. Die Eigenerklärung zum Betreuungsbedarf finden Sie hier.

https://www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-die-kindertagesbetreuung

Der JAEB Köln begrüßt, dass im Gegensatz zum März 2020 die Bedürfnisse von Kindern und Eltern auch von nicht systemrelevanten Eltern ernst genommen wurden. Dies zeigt sich vor allem in der Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf Betreuung.

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Hintergrund:

Da am Freitag 23. April 2021 der Inzidenzwert in Köln bereits an (sogar mehr als) 3 aufeinanderfolgenden Werktagen oberhalb der Schwelle von 165 lag, tritt die Regelung der Bundesnotbremse ab Montag 26. April 2021 in Kraft.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes (durch die sog. "Bundesnotbremse"):

(3) "(...) Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für (...) Schulen (...) die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt. (... Ausnahme für Abschlussklassen ...). (...Notbetreuung ...). (...) Für Einrichtungen nach § 33 Nummer 1 und 2 gelten die Sätze 3 und 5 bis 7 entsprechend.

§ 28b IfSG Absatz (3)

"Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere:
1. Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
2. die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege,
(...)"

§ 33 IfSG

Die Corona-Betreuungs-Verordnung des Landes NRW (hier: Fassung ab 10. Mai 2021) nimmt auf die Regelungen des Bundes-Infektionsschutzgesetzes Bezug (in § 2 Absatz (8) der VO):

(8) Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales macht gemäß § 28b Absatz 3 Satz 9 in Verbindung mit Satz 7 und Absatz 1 Satz 3 und 4 des Infektionsschutzgesetzes bekannt, ab welchem Tag in welchen Kreisen und kreisfreien Städten die Untersagung der Betreuung vor Ort in Einrichtungen im Sinne von § 33 Absatz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes nach § 28b Absatz 3 Satz 9 in Verbindung mit Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes gilt. In diesen Kreisen und kreisfreien Städten ist ab diesem Tag die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und Gruppen untersagt; (...). Abweichend von Satz 2 ist eine bedarfsorientierte Notbetreuung einzurichten für (...)

§ 2 Absatz (8) CoronaBetrVO NW

2. Umfrage Coronamaßnahmen für Kölner KiTa-Kinder

Am 12. Februar 2021 wurde in vielen KiTas in Köln ein neues Corona-Testkonzept vorgestellt und testweise eingeführt. Fast zeitgleich wurden vom Land Schnelltests auch für Kindergärten freigegeben. Dies führte in Köln zu ganz unterschiedlichen Konstellationen. Manche Kindergärten haben keine Tests anbieten können. Andere Einrichtungen gleich zwei. Auch die Wahrnehmung von uns Eltern war äußerst unterschiedlich. Hierzu haben wir in den letzten Tagen an einer Umfrage für Köln zu Thema Corona-Tests in Kitas gearbeitet und wurden ein wenig von den aktuellen Geschehnissen eingeholt. 

Wir als JAEB interessieren uns dafür, was gut in euren Kitas läuft und wo vielleicht noch nachgebessert werden kann. Mit dieser Umfrage (unter 5 min Umfang) wollen wir erfahren, welche Maßnahmen ihr euch für Kita-Kinder in Bezug auf Corona wünscht und welche ihr lieber vermeiden würdet: Coronamaßnahmen für Kölner Kitakinder (jaeb.koeln)

3. Umfrage „Gibt es eine Betreuungslücke zwischen Kita und Einschulungstag?“

Diese Umfrage richtet sich nur an Eltern, deren Kind in diesem Sommer 2021 in die Grundschule eingeschult wird („Vorschulkind“ oder je nach Sprachgebrauch der KiTa auch „Maxikind“ oder ähnlich).

Mit dieser Umfrage (unter 5 min Umfang) wollen wir Eure Probleme und Erfahrungen mit einer evtl.  Betreuungslücke im August zwischen Kita und Einschulungstag („Augustlücke“) sammeln:

Gibt es eine Betreuungslücke zwischen Kita und Einschulungstag? (jaeb.koeln)

4. Dieser Newsletter-Verteiler…

Gerne informieren wir euch regelmäßig und automatisch über aktuelle Themen. Wer diesen Newsletter erhalten hat, ist bereits richtig eingetragen. Zum Weitergeben an andere: bitte hier https://jaeb.koeln/newsletter/  selbst in den passenden Verteiler für Elternbeiräte, Eltern oder Interessierte eintragen.

Wir wünschen Euch gut durch die Zeit der Notbetreuung zu kommen und senden

Viele Grüße

Euer JAEB Köln

JAEB (Jugendamtselternbeirat) Köln

… die gewählte Kölner KiTa-Elternvertretung für etwa 700 KiTas aller Träger in Köln!

https://www.jaeb.koeln E-Mail: info@jaeb.koeln

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