17. Juli 2021
Hallo Abonnent,
das KiTa-Jahr 2020/2021 geht zu Ende – formal immer am 31. Juli – und manche KiTas haben nun schon „Schließzeit“ (dazu siehe unten 1.). Wir wünschen Euch eine schöne Sommerpause und hoffen Ihr und Eure KiTas habt die niedrigen Corona-Inzidenzen genutzt, um „auf den letzten Drücker“ einen wieder etwas normaleren KiTa-Sommer zu erleben, vielleicht sogar ein Sommerfest oder einen Abschied der (Vor-)Schulkinder zu feiern? Wir haben bisher sehr Unterschiedliches aus den KiTas gehört.
Heute möchten wir nicht nur für die neuen, sondern gerade auch für die „alten“ KiTa-Eltern das Thema Finanzen erläutern: was muss wer an wen bezahlen – und gibt es ein Problem? (siehe unter 2.)
Für die Eltern der Vorschulkinder, die am 18./19. August 2021 eingeschult werden, erneuern wir unseren Tipp zur Betreuung in der evtl. „Augustlücke“ unter 3.).
Übrigens: Die gewählten KiTa-Elternbeiräte bleiben nach § 10 Abs. 3 KiBiz bis zur Neuwahl (bis spätestens 10. Oktober) im Amt. Zur Neuwahl im Herbst siehe unten unter 4.)
+++ Aktuell: Hochwasser +++
Die Hochwasser-Katastrophe in NRW betrifft viele Kinder und ihre Familien. Es gibt es bereits eine Vielzahl von lokalen Hilfsgesuchen und Spendenaktionen. Auch der Landeselternbeirat NRW sammelt und veröffentlicht diese dann auf seiner Homepage.
Gerne möchten wir euch bitten, betroffene Kölner Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Kitas, Tagespflegestellen, Jugendheime, etc.) an uns zu melden. Uns erreichen bereits Hilfsangebote, welche wir gern zielgerichtet weitervermitteln möchten.
Gerade in solch einer Ausnahmesituation möchten wir uns gegenseitig unterstützen. Wir freuen uns über Eure Hilfsbereitschaft.
- Der WDR hat eine Übersicht über Spendenkonten für Geldspenden erstellt.
- Ebenfalls möchten auch den „RTL – Wir helfen Kindern – Spendenmarathon“ nennen, den eine ehemalige JAEB-Köln-Kollegin betreut.
1. Sommerferien und Schließzeiten in den KiTas

Der Sommer ist da und viele KiTas machen nun auch Sommerpause, "Sommerferien" oder formaljuristisch gesprochen "Schließzeit nach § 27 Absatz (3) Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz)". Welche Regelungen gelten dafür?
"Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, ganzjährig eine regelmäßige Betreuung und Förderung aller aufgenommenen Kinder zu gewährleisten. Die Anzahl der Schließtage, ohne Wochenend- und Feiertage, soll 20 und darf 27 Öffnungstage nicht überschreiten. Schließzeiten bis zur Hälfte der täglichen Öffnungszeit zählen grundsätzlich als halbe Schließtage und darüberhinausgehende Schließzeiten zählen grundsätzlich als ganzer Schließtag."
§ 27 Absatz (3) KiBiz, vgl GV. NRW. Ausgabe 2019 Nr. 27 vom 13.12.2019 Seite 877 bis 942 | RECHT.NRW.DE
Nach der gesetzlichen Vorgabe "soll" also nicht mehr als 20 Schließtage geben. Das wären z. B.
- drei Wochen im Sommer (15 Tage)
(oder 2 Wochen im Sommer und eine Woche um Ostern oder im Herbst?)
und - die Zeit um den Jahreswechsel (oft etwa 5 Tage)
(umstritten ist die Anrechnung von Heiligabend, 24. und Silvester 31. Dezember, die ja offiziell gar keine gesetzlichen Feiertage, und nach den Arbeitsverträgen des Personals oft nur "halbe" Arbeitstage sind).
Hinzu kommen dann aber oft noch weitere Tage, erlaubt sind aber maximal 27 insgesamt:
- meist 2-3 Tage um Karneval (Freitag nach Weiberfastnacht? "Veilchendienstag" (nach Rosenmontag)? Jedenfalls der Rosenmontag selbst - umstritten ist die Anrechnung, dass Rosenmontag zwar in Köln häufig in vielen Betrieben ein freier "Brauchtumstag" ist, aber kein offizieller Feiertag)
und - zusätzlich häufig noch 2-3 pädagogische Tage für das KiTa-Personal,
- 1 oder 2 Personalversammlungen (Stadt Köln) und/oder
- 1-2 Brückentage (im Mai, rings um Pfingsten, 3. Oktober, 1. November o.ä.).
Es gibt aber auch KiTas, die ganz ohne Schließzeiten auskommen. In den beliebten Urlaubszeiten sind ohnehin einige/viele Kinder nicht in der KiTa und dann auch entsprechend weniger Personal (Urlaub, Überstundenabbau). Das anzupassen ist mehr Aufwand für die Organisation, aber auch für alle viel flexibler.
In allen Fällen gilt: der Elternbeirat ist rechtzeitig (=vor einer endgültigen Entscheidung, so dass noch Einfluss genommen werden kann) und umfassend zu informieren und anzuhören. Gestaltungshinweise des Elternbeirates hat der Träger angemessen zu berücksichtigen!
"Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über die pädagogische Konzeption der Einrichtung, über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung, die Öffnungszeiten, einen Trägerwechsel sowie die Aufnahmekriterien anzuhören. Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen."
§ 10 Absatz (4) KiBiz, vgl. GV. NRW. Ausgabe 2019 Nr. 27 vom 13.12.2019 Seite 877 bis 942 | RECHT.NRW.DE
Wichtig ist auch zu wissen, dass es für Notfälle/Ausnahmen auch eine Betreuungsmöglichkeit während der KiTa-Ferien (Schließzeit) geben muss, dann meistens in einer anderen KiTa. In den städtischen KiTas gibt es z. B. häufig "Partner-KiTas", die jeweils versetzt Ferien machen und Kinder oder Personal austauschen.
Das ist keine allgemeine Zusatzoption für alle, aber bei Urlaubssperre (z. B. neuer Job?), Geburt eines weiteren Geschwisterkindes, Krankheit oder sonstigen Notfällen meist gegen Vorlage entsprechender Bescheinigungen möglich:
"Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, Eltern von Kindern, die bei Schließung der Einrichtungen an Ferientagen weder von ihren Eltern noch auf andere Weise angemessen betreut und gefördert werden können, auf die Pflicht der Jugendämter hinzuweisen, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen und diese dabei soweit möglich zu unterstützen."
§ 27 Absatz (5) KiBiz, vgl. GV. NRW. Ausgabe 2019 Nr. 27 vom 13.12.2019 Seite 877 bis 942 | RECHT.NRW.DE
Die KiTa(-Leitung) hat Eltern darauf hinzuweisen. Aber wenn Ihr als Eltern und Elternbeirat diese Infos ebenfalls selbst verbreitet, sind alle gut informiert!
Der JAEB wünscht allen Kindern und Eltern eine schöne und erholsame Sommerpause!
2. Elternbeitrag, Essensgeld, KiTa-Finanzen
Wie läuft das eigentlich mit der KiTa-Finanzierung bzw. was genau und wieviel müssen die Eltern wann an wen bezahlen? Und (wo/wann) gibt es ein Problem?
Der Versuch eines einfachen Überblicks über ein schwieriges Thema (Details & mehr auf unserer Webseite):
- Die allermeisten KiTas in Köln werden nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) durch Steuergelder gefördert (finanziert). Das gleiche gilt für Tagesmütter und -väter (=Tagespflegepersonen, TPP).
- Eltern bezahlen dann an das Jugendamt einen einkommensabhängigen „Elternbeitrag“. Davon gibt es einige Ausnahmen:
- Für alle sind nun die letzten beiden regulären KiTa-Jahre vor der Einschulung beitragsfrei
- Beitragsfreiheit gibt es ebenso für Gering-/Nichtverdiener*innen (bis EUR 12.271 Jahreseinkommen), insbesondere Personen, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II – „Hartz 4“), Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII – „Sozialhilfe“) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten
- KiTas (und Tagespflegepersonen) können von den Eltern ein Entgelt für Mahlzeiten verlangen.
- Auch das sog. Essensgeld kann – ohne Eigenanteil – übernommen werden (vgl. hier: Bildungspaket – und das ist drin – Stadt Köln (stadt-koeln.de))
- Zusätzliche Gebühren oder Beiträge sind nicht erlaubt! Dies schließt auch sämtliche Beiträge für Ausflüge, Materialkosten, Windelkasse, Bastelgeld, Aufnahmegebühren, längere Öffnungszeiten, oder eine verpflichtende Arbeitsleistung („Elternstunden“) usw. aus.
Von diesem Prinzip gibt es grds. keine Ausnahmen, aber einige Besonderheiten für freiwillige Fördervereine, bei Elterninitiativen (der Vereins-Mitgliedsbeitrag der Eltern an den Trägerverein ist erlaubt, also kein verbotener Zusatzbeitrag) und für rein privat-gewerbliche KiTas, die nicht durch öffentliches Steuergeld nach KiBiz gefördert werden, und daher ihre „Preise“ also wie jedes Unternehmen völlig frei festsetzen können. Allen KiTas steht es grds. frei, auf die staatliche KiBiz-Förderung zu verzichten und „Geld in unbegrenzter Höhe“ von den Eltern zu erheben. Wer aber Steuergeld „mitnehmen“ möchte, muss sich an die Spielregeln halten.
In unserem Artikel auf der Webseite findet ihr weitere Informationen, u.a. zu neuen Kölner Urteilen über die Rückzahlung von unerlaubten Zusatzbeiträgen, Details zur Essensgeldberechnung, Infos zu erlaubten freiwilligen Beiträgen und Fördervereinen, eine Präsentation des Landeselternbeirats NRW und weitere Details dazu, wie und warum die öffentliche Finanzierung der KiTas nicht 100 % beträgt und wie hoch der sog. „Trägeranteil“ ist. Hier weiterlesen.
3. August-Betreuungslücke für (Vor-)Schulkinder?
Im August stehen einige Eltern angehender Schulkinder oft vor einem Problem: Das KiTa-Jahr endet formal am 31.7. aber die Schule startet oft erst praktisch viel später (dieses Jahr wohl meist am 19. August 2021). Aber unabhängig vom Tag der Einschulung ist offizieller Schuljahresbeginn immer strikt der 1.8. eines Jahres. Dies hat zur Folge, dass je nach KiTa-Ferienschließzeiten (z.B. im Juli) die KiTa-Eltern mehrere Wochen ohne Betreuung überbrücken müssten.
Das Problem tritt jedoch nicht auf, wenn die KiTa-Ferien-Schließzeit in der 2. Ferienhälfte (der NRW-Schulferien) liegt.
Tritt aber eine große Betreuungslücke im August auf, gibt eine Lösung für das Problem: die Kinder können ab 1. August entweder schon in die OGS oder – als Sonderregelung – weiter in der KiTa bleiben: Details & Argumentationshilfen & Finanzierungstipps für KiTas siehe Artikel „Augustlücke für Vorschulkinder“ auf unser Webseite.
4. Neuwahl KiTa-Elternbeiräte und Neuwahl JAEB Köln
Nach der Sommerpause geht es dann wieder ganz schnell: neue Elternbeiräte in den KiTas (und der neue JAEB für Köln) sind zu wählen. Motiviert ihr schon mal genug Eltern, auch aus der „neuen Generation“? Und haltet ihr alle auch über einen Generationswechsel hinweg weiter (E-Mail-) Kontakt zu uns als JAEB, d.h. gebt diesen Newsletter weiter? Dann können wir auch wieder einen JAEB für ganz Köln wählen.
Zur Erinnerung:
- Bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres wird auf der Elternversammlung der KiTa der Elternbeirat gewählt.
- Alle Elternbeiräte „können sich auf örtlicher Ebene zu der Versammlung von Elternbeiräten zusammenschließen“ heißt es im Gesetz – das haben wir in Köln getan. Die Versammlung der Elternbeiräte wählt dann bis zum 10. November einen „Jugendamtselternbeirat“. Auch dies haben wir in Köln (zuletzt per Onlineabstimmung gewählt) gemacht und einen JAEB gewählt.
Termin 2021 vormerken: Kölner Vollversammlung der Elternbeiräte am Donnerstag 28. Oktober 2021 (per Zoom).
Mehr Infos zur Elternvertretung:
Bitte tragt Euch bei Interesse auch in unseren Email/Newsletter-Verteiler speziell für Elternbeiräte (auch falls noch nicht gewählt) ein, dort versenden wir zahlreiche Infos & Tipps im Vorfeld der Wahlen, die wir nicht auch an den allg. Elternverteiler senden.
5. Dieser Newsletter-Verteiler…
Gerne informieren wir euch regelmäßig und automatisch über aktuelle Themen. Wer diesen Newsletter erhalten hat, ist bereits richtig eingetragen. Zum Weitergeben an andere (denkt bitte an alle neuen KiTa-Eltern ab Sommer/Herbst 2021!): bitte hier https://jaeb.koeln/newsletter/ selbst in den passenden Verteiler für Eltern, gewählte Elternbeiräte oder Interessierte eintragen.
Wir wünschen Euch einen schönen Sommer und senden
Viele Grüße
Euer JAEB Köln
—
JAEB (Jugendamtselternbeirat) Köln
… die gewählte Kölner KiTa-Elternvertretung für etwa 700 KiTas aller Träger in Köln!
https://www.jaeb.koeln E-Mail: info@jaeb.koeln