Hallo Abonnent,
wir möchten diesen Sondernewsletter nutzen, um offene Themen in Bezug auf Pooltestungen in Kölner KiTas und aktuelle Regelungen rund um das Thema Corona und KiTa mit euch zu teilen.
PCR-Pooling in Kölner KiTas und Co.
PCR-Tests, Laborkapazitäten und Infektionen bei KiTa-Kindern. Die aktuelle Lage ist sehr dynamisch. Sicherlich gibt es keine abschließende Einschätzung, wie es mit den Testungen in Kölner Einrichtungen weitergeht. Derzeit reichen die Laborkapazitäten noch aus. Wir möchten Euch trotzdem nach aktuellem Stand der Dinge informieren. Die aktuelle Berichterstattung zu den Laborkapazitäten und zur Priorisierung der PCR-Testungen hat auch KiTa-Eltern verunsichert. An NRWs Schulen werden Pooltests nun durch Antigen-Schnelltests aufgelöst. In Kölner KiTas wird jedoch derzeit wie gewohnt weiter getestet. Beispiel: Montag: Feststellung eines Indexfalls im Pool Dann wieder im üblichen Rhythmus 2x wöchentlich die Pooltestung Wichtig! Wer genesen in die KiTa zurückkommt, darf 8 Wochen lang nicht an den Pooltestungen teilnehmen. Da von Seiten des Gesundheitsamtes keine Kontaktverfolgung stattfindet, erfolgt keine Empfehlung zur Schließung durch das Gesundheitsamt. Es kann in Einzelfällen dazu kommen, dass nicht ausreichend Betreuungspersonal zur Verfügung steht und die Kita oder Tagespflege aus diesem Grund zu einem eingeschränkten Betrieb zurückkehren muss. Alle Kontaktpersonen, die nicht in einem Haushalt mit einer positiv getesteten Person leben, müssen nicht mehr in Quarantäne. Damit entfällt auch die Clusterquarantäne (Cluster: mehrere positiv getestete Personen in einer Gruppe/KiTa). Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten auch für genesene bzw. vollständig geimpfte Kontaktpersonen. Diese Kinder begeben sich für 10 Tage in häusliche Isolation. Eine behördliche Anordnung wird nicht mehr versendet. Eine Freitestung ist laut aktueller Quarantäne-/Testverordnung des Landes NRW ab Tag 7 möglich. "Die Isolierung kann von Personen, die seit 48 Stunden symptomfrei sind, vorzeitig beendet werden, wenn die betreffende Person über ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder ein PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 oder eines Coronaschnelltests nach § 1 Absatz 2 verfügt, der frühestens am siebten Tag der Isolierung vorgenommen wurde." §14 Abs. 5 CoronaTestQuarantäneVO NRW Alle Verordnungen des Landes NRW findet ihr hier: https://www.land.nrw/corona Weitere Informationen der Stadt Köln findet ihr hier: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/aktuelle-corona-regelungen-koeln Hier findet ihr das Infoblatt der Stadt Köln zum PCR-Pooling und weiteren Fragen. Es wird unterschieden zwischen Personen, die zum infektiösen Zeitraum in den Einrichtungen waren und Personen, die in diesem Zeitraum keine Einrichtung betreten haben. Mögliche Gründe sind, dass diese bereits aufgrund von Symptomen krank gemeldet waren oder sich bereits in Quarantäne begeben haben, weil ein Mitglied des eigenen Haushaltes positiv getestet wurde. Das Land NRW hat in seiner CoronaSchVO §2 Abs. 8a S. 3 folgenden Wortlaut verankert: Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Sicherlich haben einige von euch mitbekommen, dass der Gesundheitsausschuss der Stadt Köln eine Testpflicht für Kölner Kindertageseinrichtungen beschlossen hat. Noch ist dieser Beschluss aber nicht in Kraft. Wir möchten euch kurz erklären, warum wir einer verpflichtende Testung in Kindertageseinrichtung nicht zustimmen. In einer Stellungnahme der Virologie, Kindermedizin und Infektiologie der Uniklinik Köln machen die Verantwortlichen für Kindergesundheit und Testverfahren deutlich, dass auch sie von verpflichtenden Testung dringend abraten. Wie auch das Gesundheits- und Jugendamt sehen die Verantwortlichen es nicht als verhältnismäßig an, Kinder in diesem Alter verpflichtend zu testen. Das PCR-Pooling Angebot in Kölner Einrichtungen bietet deutlich mehr Sicherheit als die Testverfahren in anderen Kommunen. Dem schließen wir uns als JAEB Köln an. Ca. 90% der Kinder nehmen freiwillig an den Testungen teil, was ausreichend ist, um das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen gut zu kontrollieren. Eine Testpflicht besteht sowieso, sobald ein Indexfall in der Gruppe aufgetreten ist. Uns sind folgende Punkte wichtig: Wenn wir von einer Testpflicht für diese Altersgruppe sprechen, müssen wir uns der Tatsache bewusst sein, dass es sich hier um sehr junge Kinder handelt, die das Ausmaß der Pandemie in keiner Weise begreifen können. Kinder lernen glücklicherweise früh, dass sie selbst ein Recht haben, über ihren Körper zu entscheiden. Jede Grenzverletzung grenzt an Übergriffigkeit. Kinder in diesem Alter haben Zahnungsschwierigkeiten, Streit mit Freunden, Rückzugsbedürfnisse. Dies ist unter allen Umständen zu respektieren. Jeder Drang an einer Testung teilzunehmen, stellt eine inakzeptable Grenzverletzung dar. Gleiches gilt, wenn Kinder abgeholt werden müssen, weil sie den Test an einem bestimmten Tag verweigern. Hierzu auch die Pressemitteilung des Landeselternbeirats NRW (LEB NRW): https://www.lebnrw.de/2021/12/30/landeselternbeirat-nrw-fordert-weiterhin-regelangebot-in-der-kindertagesbetreuung-mit-freiwilligen-tests-fuer-kinder/ Hier das aktuelle Schreiben des NRW Familienministers: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/2022-01-28_anschreiben_minister_omikron.pdf Was passiert mit den Pooltestungen in Kölner Einrichtungen?
Wir fassen die aktuellen Regelungen noch einmal zusammen
An drei weiteren Tagen erfolgt in der Kita eine Einzeltestung mit der Lolli-Methode.
Dienstag: Auflösung des Pools (Einzeltests in der Kita)
Mittwoch: Pooltestung (wie bisher)
Donnerstag und Freitag: jeweils Einzeltestung in der Kita
Montag: PooltestungWer entscheidet zurzeit über Teil – oder Komplettschließung?
Was passiert mit Kindern, die positiv getestet wurden?
Aktuelle Indexfälle in Kölner KiTas
Ist die Teilnahme an den KiTa-Testungen freiwillig?
Das gilt für alle Bereiche des öffentlichen Lebens, an denen Kinder teilnehmen können. Ausnahme: öffentlicher Personennahverkehr. Hier gilt die Regelung des Infektionsschutzgesetzes.
Dieser Newsletter-Verteiler…
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Wir wünschen Euch, dass ihr möglichst gut und gesund durch die schwierige Zeit kommt und senden
Viele Grüße
Euer JAEB Köln
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JAEB (Jugendamtselternbeirat) Köln
… die gewählte Kölner KiTa-Elternvertretung für etwa 700 KiTas aller Träger in Köln!
https://www.jaeb.koeln E-Mail: info@jaeb.koeln