Kölner Urteil: KiTa-Zusatzgebühren sind zurückzuerstatten

Das erste Urteil ist gefallen: Ein Kölner Elternpaar erhält vom öffentlich finanzierten KiTa-Träger die in der Vergangenheit zu unrecht gezahlten „Zusatzbeiträge“ zurück. Das Urteil des Kölner Amtsgerichtes mit dem Aktenzeichen 130 C 346/20 ist hier in der NRW-Datenbank „NRWE“ (anonymisiert) veröffentlicht: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2020/130_C_346_20_Urteil_20201123.html Da der KiTa-Träger wohl noch Berufung einlegen könnte Weiterlesen…