Leider ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW aus Elternsicht eine herbe Enttäuschung. Hier dokumentieren wir:

Große Enttäuschung über die KiBiz-Reform bei den Eltern in NRW

Das Fazit des Landeselternbeirates der Kindertageseinrichtungen NRW zur zweiten Lesung des Kinderbildungsgesetzes ist ernüchternd: Für die Kinder und ihre Familien in NRW wird sich wenig verbessern – vielleicht sogar verschlechtern. Kaum spürbare Qualitätsverbesserungen bei der Betreuung, erhöhte Elternbeiträge in finanzschwachen Kommunen und wenig Aussicht auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot, prognostiziert der LEB. Für verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig, schätzt der LEB die Tatsache ein, dass weiterhin kein elterliches Mitbestimmungsrecht vorgesehen ist.

Von einem „Gesetz für Eltern“ könne man in keinem Falle sprechen, denn die Landesregierung habe es leider versäumt, die Weichen für tatsächliche Verbesserungen zu stellen. Das zweite beitragsfreie Jahr bedeute natürlich eine Entlastung die Eltern. Wenn diese allerdings, wie in mehreren Kommunen bereits angekündigt, im Gegenzug zwei oder drei Jahre lang höhere Beiträge zahlen müssen, werde damit die von der Landesregierung versprochene „elterlicher Entlastung“ konterkatiert. Insbesondere durch die Beibehaltung der Finanzierung über Kindpauschalen, bliebe es bei dem bestehenden Problem, dass ein bedarfsgerechtes Angebot häufig nicht angeboten werden kann.

„Solange die Pauschalen, abhängig von Gruppenform und Betreuungszeit, bleiben, werden Eltern auch weiterhin ihre Kinder früher als teilweise gewünscht in die Kita geben müssen, gezwungen sein Stundenkontingente zu buchen, die sie nicht benötigen und keine Flexibilisierung erhalten. Selbst eine der wenigen konkreten Verbesserungen im Gesetzesentwurf, der Absenkung der nicht zu überschreitenden Schließtage auf 25, wurde kurz vor Toresschluss zurückgezogen und es wird im Grunde alles beim Alten bleiben.“ meint Irina Prüm, Vorsitzende des LEB.

Als größten Kritikpunkt sieht der LEB allerdings die wenigen Verbesserungen hinsichtlich der Qualität bei der frühkindlichen Bildung, die maßgeblich von einer guten Fachkraft- Kind-Relation abhingen.

Dazu Cara Graafen, stellvertretende Vorsitzende: „Unsere Kinder leiden heute schon unter dem andauernden Personalmangel, der sich in den kommenden Jahren noch verschlimmern wird. Zu große Gruppen und zu wenig Personal verschlechtern die Situation der Kinder und der Beschäftigten. Dass die Fachkraftstunden nicht angehoben wurden, obwohl sich die Anforderungen deutlich erhöht haben, ist uns ebenso unverständlich, wie die Beibehaltung der Gruppenstärken.“

Auch dass das elterliche Mitspracherecht in der Kindertagesbetreuung weiterhin nicht gesichert sei, bemängeln die Elternvertreter stark.

Darius Dunker vom LEB dazu: „Uns erreichen viele Nachrichten, dass Eltern, Elternbeiräte oder Jugendamtselternbeiräte bei Entscheidungen, die die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung betreffen, systematisch übergangen werden. Pflege und Erziehung sind nach der Verfassung in erster Linie Recht und Pflicht der Eltern, weil, wie das Bundesverfassungsgericht formuliert hat, ‚Eltern in aller Regel das Wohl des Kindes mehr am Herzen liegt als irgendeiner anderen Person oder Institution‘. Dass es weiterhin keine verbindlichen Mitbestimmungsrechte gibt, halten wir daher für mehr als fragwürdig. Nur durch echte partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kitateam, Trägern und Jugendämtern können Bildung und Erziehung zum besten Wohl der Kinder gestaltet werden.“

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW resümiert: Es ist eine große Enttäuschung, dass die Belange der Eltern von ca. 650.000 Kindern so wenig bei der Gesetzgebung berücksichtigt wurden und die dringend notwendigen Verbesserungen nun wieder in weite Ferne gerückt sind.

Der Landeselternbeirat (LEB) ist die in § 9b (künftig § 10) des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) verankerte offizielle Vertretung der Eltern von über 600.000 Kindern an Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

Jugendamtselternbeirat

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