Elternrechte
neu: Verdienstausfall-Ersatz für Kinder in Quarantäne (§ 56 IfSG)
Na endlich! Ab heute gilt im Zuge des veänderten Infektionsschutzgesetzes auch die Änderung des Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetzes. Dein Kind wurde in der KiTa zur Kontaktperson 1, weil jemand im Umfeld positiv auf Corona getestet wurde? Du kannst deshalb nicht zur Arbeit gehen? Denn klar, ein KiTa-Kind kann man ja Weiterlesen…