Na endlich!

Ab heute gilt im Zuge des veänderten Infektionsschutzgesetzes auch die Änderung des Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetzes.

Dein Kind wurde in der KiTa zur Kontaktperson 1, weil jemand im Umfeld positiv auf Corona getestet wurde? Du kannst deshalb nicht zur Arbeit gehen? Denn klar, ein KiTa-Kind kann man ja nicht einfach zuhause alleine lassen.

Dann hast du ab sofort die Möglichkeit – ähnlich wie bei Kind-krank-Tagen – Entgeltfortzahlung beantragen.

Ein kleines ABER gibt es aber dennoch. Arbeitnehmer*innen, die im Homeoffice arbeiten können, sind nach wie vor von dieser Regelung ausgenommen.

hier geht es zur Drucksache des Deutschen Bundestages

Was gilt als Quarantäneregelungen für Köln?
Dazu findet ihr hier mehr Informationen: Link zu Stadt

Welche Informationen stellt das Landesjugendamt (LVR) dazu zur Verfügung?
Hier findet ihr mehr: Link zum LVR

Falls ihr dazu noch Fragen habt, schreibt uns gerne unter: info@jaeb.koeln

Jugendamtselternbeirat

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Kategorien: Elternrechte