Köln präsentiert sich als kinderfreundliche Kommune, bei der kinderfreundlichen Ausgestaltung des Verkehrs besteht aber noch deutlicher Verbesserungsbedarf.

Aktuelle Stellungnahme zum Urteil „Dieselfahrverbot“ vom 8. November 2018:

Der Jugendamtselternbeirat Köln (JAEB Köln) begrüßt das Urteil im Fall der DUH gegen die Stadt Köln.

In der Diskussion um saubere Luft in den Städten wurde in der Vergangenheit viel zu wenig beleuchtet, das die Einhaltung der Grenzwerte auch insbesondere ein Schutz der Schwächsten darstellt, neben alten Menschen, Erkrankten eben auch der Kinder der Stadt.

Leider hat die Stadt Köln es bisher versäumt dieser Verpflichtung nachzukommen, was von uns im Jugendhilfeausschuss auch deutlich bemängelt wurde. Leider musste erst diese Klage die Stadt zum Handeln zwingen.

Wir verlangen von der Stadt Köln neben den Maßnahmen zur Reduktion von Abgasen auch eine Reduktion der Gefahren im Umfeld von Spielplätzen, Kitas und Schulen.
Dazu gehört eine Geschwindigkeitsbeschränkung und eine wirksame Kontrolle.
Auch die Beseitigung von Gefahrenstellen muss priorisiert werden.

Wichtig ist uns daher, dass die Rechte von Kindern im Kölner Verkehrskonzept zum Tragen kommen, damit die Stadt sich wirklich kinderfreundliche Kommune nennen kann.

Jugendamtselternbeirat

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