Die Nachrichten zur aktuellen Lage überschlagen sich. Fast täglich gibt es neue Meldungen und Richtlinien rund um das Thema Corona. 

Gerade für uns KiTa-Eltern ist es nicht einfach Arbeit und Kinderbetreuung zu gewährleisten. So wendet sich auch die Bundeselternvertretung mit einem Appell an die Politik. „Eltern brauchen eine bundesfinanzierte Corona-Freistellung zur Kinderbetreuung…“ – so die Forderung. „Familienförderung ist Wirtschaftsförderung.“ 

Die Politik hat zumindest auf einen Teil der Forderungen mit einer Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes reagiert und bietet Hilfen für bestimmte Personengruppen an, die aufgrund von Kinderbetreuung nicht arbeiten können.

Dennoch wissen wir, dass die Lage für alle momentan nicht einfach ist. Wann immer ihr Hilfe, Beratung oder einfach nur ein offenes Ohr braucht: Es gibt umfassende Hilfsangebote via Telefon.

https://www.mkffi.nrw

Damit ihr in dieser dynamischen Situation nicht den Überblick verliert, haben wir euch die wichtigsten Neuerungen für NRW und Köln zusammengefasst.

Wie werden Kinder im Falle von häuslicher Gewalt geschützt?

Das MFKFFI fordert alle Jugendämter auf, die Kinder betreuen zu lassen, deren Wohl zuhause gefährdet ist. §2 Abs. 3 (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO))

Welche Kinder dürfen aktuell in KiTas betreut werden?

Seit Montag, 23.03.2020 gilt, dass auch Kinder in ihrer jeweiligen Einrichtung betreut werden können, wenn nur ein Elternteil Schlüsselperson ist. Eine Betreuung für Kinder von Schlüsselpersonen soll auch an Wochenenden und während der Osterferien sichergestellt werden. Lest hier den genauen Erlass 

Gibt es Updates, wer eine sog. Schlüsselperson ist?

Auch hier hat das Ministerium seinen Kriterienkatalog erweitert und mit einem FAQ versucht möglichst viele Fragen abzudecken. 

Wie kann ich mir bestätigen lassen, dass ich eine solche Schlüsselperson bin?

Dafür müsst ihr dieses Dokument ausfüllen und von eurem Arbeitgeber unterschreiben lassen: Formular der Stadt Köln

Gelten die Regelungen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW auch für Köln?

Die Stadt Köln orientiert sich an den Erlässen des zuständigen Ministeriums. Die KiTa-Leitungen wurden per E-Mail über alle Neuerungen verständigt. Auch private Träger sind angehalten, sich an die Neuregelung zu halten. Sollte eine Betreuung am Wochenende notwendig sein genügt es, wenn Eltern sich mit der KiTa-Leitung in Verbindung setzen.

Was können Eltern tun, die sog. Schlüsselpersonen sind und aktuell keinen Betreuungsvertrag haben?

Diese Eltern können sich unter der Rufnummer 0221 / 221-25404 an die zuständige Behörde wenden und ihren Bedarf anmelden.

Werden in Köln KiTa-Beiträge und Essensgelder für die Zeit ohne Betreuung erstattet?

Die Stadt Köln hat sich bereits vor dem Erlass des Ministeriums darauf verständigt, die KiTa-Beiträge in voller Höhe zu erstatten. Dies gilt für alle Beiträge, die an die Stadt Köln entrichtet werden. Für die städtischen Einrichtungen werden auch Essensgelder erstattet. Bei allen anderen Trägern gibt es lediglich eine Handlungsempfehlung

Was passiert, wenn ich keine Schlüsselperson bin und aufgrund von Kinderbetreuung nicht arbeiten kann?

Der LVR weist auf seiner Internetseite auf die Möglichkeit zur Entschädigung für den Einkommensausfall hin. Lest nach, welche Kriterien hierfür erfüllt sein müssen:

Ihr möchtet euch noch weiter über Regelungen des Landes NRW informieren?

Hier findet ihr viele Fragen und Antworten.

Bitte beachtet auch das Kontaktverbot, das seit dem 23.03.2020 und bis zum 19.04.2020 gilt! 

Wir wünschen euch, dass ihr diese schwierige Situation gut meistert und gesund bleibt!

Habt ihr Fragen, Anregungen und Wünsche? Meldet euch gerne bei uns.

Euer JAEB Köln

Jugendamtselternbeirat

Registriere dich hier für unseren Newsletter

Wir senden keinen Spam!.