Sowohl das NRW-Ministerium als auch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) haben Informationen und Hilfestellungen versendet, die die Elternbeiratswahlen in Coronazeiten auch in digitalen Veranstaltungen oder per Briefwahl ermöglichen:

„28.08.2020

Informationen für Eltern deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden
Informationen für Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Elternmitwirkung auf örtlicher Ebene
Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie wird für die bevorstehenden Elternbeiratswahlen in den Kindertageseinrichtungen sowie anschließenden Jugendamtselternbeiratswahlen auf folgendes hingewiesen:

Bis zum 10. Oktober wählt die Elternversammlung die Mitglieder des Elternbeirates. Die Wahl findet in der Regel in den Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung statt. Grundsätzlich ist dies auch in diesem Jahr möglich, sofern die in der Coronabetreuungsverordnung bzw. Coronaschutzverordnung vorgegebenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.

Sollte eine Präsenzveranstaltung nicht möglich sein, kann die Wahl der Elternbeiräte beispielsweise auch im Rahmen digitaler Veranstaltungen oder in Anbetracht der besonderen Umstände in diesem Jahr auch im Rahmen einer Briefwahl stattfinden. Die Eltern sind in diesem Fall möglichst frühzeitig über das Verfahren und alle notwendigen Informationen zu unterrichten.

Die Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen und gegebenenfalls eine Vertretung von Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege betreut werden, können sich zu der Versammlung der Elternbeiräte zusammenschließen, die zwischen dem 11. Oktober und dem 10. November einen Jugendamtselternbeirat wählt.

Diese Wahl findet in der Regel ebenfalls in einer Präsenzveranstaltung statt, kann in diesem Jahr aber beispielsweise auch im Rahmen der genannten Möglichkeiten (digitale Veranstaltung, Briefwahl) erfolgen.“

Jugendamtselternbeirat

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