Der LVR hat es in seinem Rundschreiben vom 15.03.2023 noch einmal sehr klar und unmissverständlich formuliert:

„Tritt unvorhergesehen eine Personalunterbesetzung auf, müssen zeitnah kompensierende Maßnahmen getroffen werden. […] Die Verantwortung für die Auswahl und Einstellung von Personal […] obliegen grundsätzlich dem Träger in seiner Rolle als Arbeitgeber und im Hinblick auf seine fachliche Gesamtverantwortung. Dies gilt auch für die Ausgestaltung einer Notbetreuung […].“

Ebenso weist der LVR sehr unmissverständlich darauf hin, dass vorab zwischen Träger, Leitung und Team ein abgestufter Krisenplan abzustimmen ist. Wir als JAEB fordern natürlich außerdem die Einbindung der Elternbeiträge und Eltern in die Gestaltung eines Notfallkonzeptes. 

Unsere großflächig angelegte Umfrage zu diesem Thema hat einige Interessante Erkenntnisse zu Tage gebracht. 

Insgesamt haben uns im Zeitraum der Umfrage 373 Rückmeldungen aus verschiedenen Stadteilen und Bezirken Kölns erreicht. Wir möchten hier auch allen Teilnehmern herzlich für die Mitarbeit und eure Zeit danken!

Von den ingesamt 373 Rückmeldungen war in 55% der Fälle kein Notfallkonzept vorhanden oder es war den Teilnehmern nicht bekannt. 93% der Rückmeldungen wünschen sich ein entsprechendes Konzept. Dies ist aus unserer Sicht sehr stark ausbaufähig.

Ebenso verbesserungsfähig ist der Anteil an Mitwirkungen durch Eltern oder Elternbeiräte. Insgesamt 65% der Notfallkonzepte sind OHNE Mitwirkung der Eltern oder Elternbeiräte entstanden. Also ohne Mitwirkung derjenigen Personen die von Notbetreuungen unmittelbar betroffen sind. Dieser Stand ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Wir fordern mit Nachdruck eine stärkere Beteiligung. 

Die Qualität des Notfallkonzeptes wird mit 3,22 im Durchschnitt als neutral bewertet. Auch dies ist vermutlich auf die geringe Einbeziehung von Eltern und Elternbeiräte zurückzuführen. 

In 71% der Fälle musste bereits auf das existierende Notfallkonzept zurückgegriffen werden. Die Rückmeldungen der Teilnehmer unterstreichen noch einmal die Argumentation des LVR, dass ein existierendes Notfallkonzept einerseits für Klarheit und Transparenz der notwendigen Schritte sorgt. Anderseits sind die angewendeten Maßnahmen und Kriterien in der Anwendung zu statisch, sowie inhaltlich mit Handlungsempfehlungen aus Corona-Zeiten veraltet. 

Die Teilnehmer der Umfrage machen auch noch einmal deutlich, dass die Konzepte inhaltlich einseitig sind und häufig nur kürzere Betreuungszeiten vorsehen. Eltern droht so der Verlust ihres Arbeitsplatzes. Es lässt sich festhalten, dass Notfallkonzepte zu wenig ganzheitlich betrachtet sind und daher den vollen Wirkungsgrad nicht ausschöpfen können. 

Dennoch sorgt es laut unseren Teilnehmern für schnellere und frühzeitige Kommunikation, Verlässlichkeit, Gleichberechtigung und Fairness. Ein Notfallkonzept ist daher wichtig, aber es muss auch inhaltlich den kompletten zur Verfügung stehenden Rahmen ausschöpfen können. Ein Konzept das nur kürzere Betreuungszeiten als eine Maßnahme vorsieht, ist kein gut durchdachtes Konzept. 

Jugendamtselternbeirat

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