Wir haben zu der Erhöhung der Essensgelder in städtischen KiTas Beschwerde bei der Oberbürgermeisterin als Fachaufsicht über das Jugendamt eingelegt. Des Weiteren haben wir uns mit einer Beschwerde an die Bezirksregierung gewendet, die die Kommunal- und Finanzaufsicht über das Amt innehat.
Von der Bezirksregierung haben wir bereits eine Antwort erhalten. Das Jugendamt wurde um Stellungnahme gebeten. Diese hat es nun eingereicht und über die Bezirksregierung dem JAEB Köln zukommen lassen. Sowohl die Beschwerde als auch die Antwort möchten wir gerne mit euch teilen.
Der für uns relevante Punkt war die fehlende Mitbestimmung nach §10 Abs. 5 KiBiz zu dieser massiven Entgelterhöhung. Wir werden im neuen Jahr noch einmal auf diese Antwort reagieren.
Beschwerdeschreiben des JAEB Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns heute an Sie als Rechtsaufsicht des Amts für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Köln.
Als JAEB Köln sind wir die gesetzlich verankerte Elternvertretung für alle KiTa- und Kindertagespflegeeltern in Köln. In diesem Zusammenhang nehmen wir die Interessen der Kölner Elternschaft mit Kindern in KiTas und Kindertagespflege wahr. Da der JAEB Köln Ansprechpartner der Elternvertretungen in den Einrichtungen ist, berät er die Gremien bei allen Fragestellungen um das Thema Rechte und Pflichten der Elternbeiräte sowie sämtliche Belange rund um das Thema KiTa und Kindertagespflege.
Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln, in dem der JAEB einen beratenden Sitz hat, wurde ohne Vorankündigung (weder ein Dokument in der Einladung noch eine Tischvorlage war vorhanden) das Thema Entgelterhöhung der Verpflegungspauschalen von 40 € auf 70,40 € monatlich in den städtischen KiTas vorgestellt und beschlossen.
Laut § 10 des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) stehen den Elternbeiräten in allen Einrichtungen in NRW Mitwirkungsrechte zu. Dies gilt auch für alle Einrichtungen in Trägerschaft des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln als Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Darunter §10 Abs. 4 KiBiz:
Gesetzeswortlaut wie folgt:
(4) Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über die pädagogische Konzeption der Einrichtung, über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung, die Öffnungszeiten, einen Trägerwechsel sowie die Aufnahmekriterien anzuhören. Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen
10 Abs. 5 KiBiz weist die besondere Mitbestimmungspflicht der Elternbeiräte bei Fragen, die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, aus.
Gesetzeswortlaut wie folgt:
(5) Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen vor allem die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern sowie die Verpflegung in der Einrichtung, soweit es sich dabei zum Beispiel nicht nur um geringfügige Preissteigerungen im Rahmen allgemeinüblicher Teuerungsraten handelt.
Eine Entgelterhöhung von ca. 76% liegt nicht im allgemeinüblichen Rahmen einer Teuerungsrate und fällt somit nach §10 Abs. 5 KiBiz unter die Mitbestimmungspflicht der Elternbeiräte in den einzelnen Einrichtungen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln hat im Zusammenhang mit der Entgelterhöhung der Verpflegungskosten weder die Elternbeiräte vorab informiert und eingebunden noch sich an die gesetzlich zugesicherte Zustimmungspflicht gehalten. Die Verträge wurden unter Missachtung der gesetzlich verankerten Vorgaben an alle Eltern in den städtischen Einrichtungen gesendet.
Ein solches Vorgehen können wir als kommunaler Beirat weder unkommentiert lassen noch billigen. Dieses Vorgehen hebelt die Partizipationsrechte der Elternvertretungen aus und übergeht die im Land NRW erkämpften Rechte der Mitbestimmung.
Im Zuge dessen macht der JAEB Köln von seinem Beschwerderecht Gebrauch und bittet Sie als Fachaufsicht über das Jugendamt um Prüfung und Korrektur dieser Angelegenheit. Aus Sicht des JAEB sollte die Entgelterhöhung für die Verpflegungskosten ausgesetzt werden, bis eine moderate Anpassung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Elternbeiräte nach §10 Abs. 5 KiBiz beschlossen wurde.
Wir bitten Sie um eine Rückmeldung bis zum 17.12.2024.
Mit freundlichen Grüßen
JAEB Köln