In der Corona-Schutzverordnung werden Regelungen für die gesamte Bevölkerung in NRW getroffen. Von manchen Regelungen ist die Betreuung in KiTas, an Schulen oder anderen Tageseinrichtungen ausgenommen. Deshalb wird in der Corona-Betruungsverordnung noch Näheres zu Kindern, Jugendlichen und Fachkräften geregelt.
Wichtig: Immer zuerst einen Blick in die Corona-Schutzverordnung werfen und im Anschluss nachschauen, ob dies auch für Kinder und KiTa-Fachkräfte gilt oder ob dort andere Regelungen getroffen wurden.
Hier der Link zur Corona-Schutzverordnung, die ab dem 01. Dezember 2020 gilt.
Stellungnahme des JAEB Köln zur Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird derzeit von der Landesregierung NRW überarbeitet und parlamentarisch beraten! Der Jugen- und Erwachsenenelternbeirat Köln (JAEB Köln) nimmt als Vertretung der Eltern und Kinder in Köln eigenständig Stellung zum aktuellen Entwurf des Weiterlesen
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