PCR-Tests, Laborkapazitäten und Infektionen bei KiTa-Kindern. Die aktuelle Lage ist sehr dynamisch. Sicherlich gibt es keine abschließende Einschätzung, wie es mit den Testungen in Kölner Einrichtungen weitergeht. Derzeit reichen die Laborkapazitäten noch aus. Wir möchten Euch trotzdem nach aktuellem Stand der Dinge informieren.

Was passiert mit den Pooltestungen in Kölner Einrichtungen?

Die aktuelle Berichterstattung zu den Laborkapazitäten und zur Priorisierung der PCR-Testungen hat auch KiTa-Eltern verunsichert. An NRWs Schulen werden Pooltests nun durch Antigen-Schnelltests aufgelöst. In Kölner KiTas wird jedoch derzeit wie gewohnt weiter getestet.

Wir fassen die aktuellen Regelungen noch einmal zusammen

  1. Nur die positiv getestete Person (Indexfall) geht in Quarantäne. Enge Kontaktpersonen (ehemals K1) können die Einrichtung besuchen, die Teilnahme an einer täglichen Testung (siehe Punkt 2) vorausgesetzt. Kinder, die nicht an den Pooltestungen teilnehmen, können die Einrichtung bis Vorliegen eines negativen individuellen Antigen-Schnelltests (Bürgertest) nicht besuchen. Bei einem positiven Pool kann die Einrichtung von den Kindern besucht werden, deren negatives Einzeltest-Ergebnis bereits vorliegt. Dies gilt auch dann, wenn der Indexfall des positiven Pools noch nicht bekannt ist.
  2. Es wird an 5 Tagen in Folge in der Kita getestet mit folgendem Ablauf: Es erfolgt weiterhin und durchlaufend wie bisher eine Pooltestung jeden Montag und Mittwoch.
    An drei weiteren Tagen erfolgt in der Kita eine Einzeltestung mit der Lolli-Methode.

Beispiel:

Montag: Feststellung eines Indexfalls im Pool
Dienstag: Auflösung des Pools (Einzeltests in der Kita)
Mittwoch: Pooltestung (wie bisher)
Donnerstag und Freitag: jeweils Einzeltestung in der Kita
Montag: Pooltestung

Dann wieder im üblichen Rhythmus 2x wöchentlich die Pooltestung

Wichtig! Wer genesen in die KiTa zurückkommt, darf 8 Wochen lang nicht an den Pooltestungen teilnehmen.

Wer entscheidet zurzeit über Teil – oder Komplettschließung?

Da von Seiten des Gesundheitsamtes keine Kontaktverfolgung stattfindet, erfolgt keine Empfehlung zur Schließung durch das Gesundheitsamt. Es kann in Einzelfällen dazu kommen, dass nicht ausreichend Betreuungspersonal zur Verfügung steht und die Kita oder Tagespflege aus diesem Grund zu einem eingeschränkten Betrieb zurückkehren muss.

Alle Kontaktpersonen, die nicht in einem Haushalt mit einer positiv getesteten Person leben, müssen nicht mehr in Quarantäne. Damit entfällt auch die Clusterquarantäne (Cluster: mehrere positiv getestete Personen in einer Gruppe/KiTa). Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten auch für genesene bzw. vollständig geimpfte Kontaktpersonen.

Was passiert mit Kindern, die positiv getestet wurden?

Diese Kinder begeben sich für 10 Tage in häusliche Isolation. Eine behördliche Anordnung wird nicht mehr versendet. Eine Freitestung ist laut aktueller Quarantäne-/Testverordnung des Landes NRW ab Tag 7 möglich.

Die Isolierung kann von Personen, die seit 48 Stunden symptomfrei sind, vorzeitig beendet werden, wenn die betreffende Person über ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder ein PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 oder eines Coronaschnelltests nach § 1 Absatz 2 verfügt, der frühestens am siebten Tag der Isolierung vorgenommen wurde.“ §14 Abs. 5 CoronaTestQuarantäneVO NRW

Alle Verordnungen des Landes NRW findet ihr hier: https://www.land.nrw/corona

Weitere Informationen der Stadt Köln findet ihr hier: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/aktuelle-corona-regelungen-koeln

Hier findet ihr das Infoblatt der Stadt Köln zum PCR-Pooling und weiteren Fragen.

Aktuelle Indexfälle in Kölner KiTas

Es wird unterschieden zwischen Personen, die zum infektiösen Zeitraum in den Einrichtungen waren und Personen, die in diesem Zeitraum keine Einrichtung betreten haben. Mögliche Gründe sind, dass diese bereits aufgrund von Symptomen krank gemeldet waren oder sich bereits in Quarantäne begeben haben, weil ein Mitglied des eigenen Haushaltes positiv getestet wurde.

KiTa-Testungen Indexfälle

Ist die Teilnahme an den KiTa-Testungen freiwillig?

Das Land NRW hat in seiner CoronaSchVO §2 Abs. 8a S. 3 folgenden Wortlaut verankert: Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Das gilt für alle Bereiche des öffentlichen Lebens, an denen Kinder teilnehmen können. Ausnahme: öffentlicher Personennahverkehr. Hier gilt die Regelung des Infektionsschutzgesetzes.

Sicherlich haben einige von euch mitbekommen, dass der Gesundheitsausschuss der Stadt Köln eine Testpflicht für Kölner Kindertageseinrichtungen beschlossen hat. Noch ist dieser Beschluss aber nicht in Kraft. Wir möchten euch kurz erklären, warum wir einer verpflichtende Testung in Kindertageseinrichtung nicht zustimmen.

In einer Stellungnahme der Virologie, Kindermedizin und Infektiologie der Uniklinik Köln machen die Verantwortlichen für Kindergesundheit und Testverfahren deutlich, dass auch sie von verpflichtenden Testung dringend abraten. Wie auch das Gesundheits- und Jugendamt sehen die Verantwortlichen es nicht als verhältnismäßig an, Kinder in diesem Alter verpflichtend zu testen. Das PCR-Pooling Angebot in Kölner Einrichtungen bietet deutlich mehr Sicherheit als die Testverfahren in anderen Kommunen. Dem schließen wir uns als JAEB Köln an.

Ca. 90% der Kinder nehmen freiwillig an den Testungen teil, was ausreichend ist, um das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen gut zu kontrollieren. Eine Testpflicht besteht sowieso, sobald ein Indexfall in der Gruppe aufgetreten ist.

Uns sind folgende Punkte wichtig:

  • Wir müssen stets zwischen den Entwicklungsperspektiven der Kinder und dem gesundheitlichen Risiko für sie selbst abwägen. Glücklicherweise haben wir mit der Omikron-Variante ein deutlich geringere Krankheitslast für Kinder und auch die Allgemeinbevölkerung. Die allermeisten Kinder haben keine oder milde Symptome.
  • Für das PCR-Pooling-Verfahren braucht es nicht die Beteiligung aller, um ein aussagekräftiges Ergebnis über das Infektionsgeschehen in der jeweiligen Gruppe zu bekommen. Eine freiwillige Beteiligung von ca. 90% ist ausreichend.
  • Kommt es zu einem Infektionsfall in der KiTa selbst, besteht sowieso eine Testpflicht von fünf Tagen am Stück für alle Beteiligten oder alternativ eine zehntägige Quarantäne.
  • Jede Infektion zu vermeiden ist auch mit einer Testung zu 100% nicht realistisch und bei der geringen Gefahr für Kinder glücklicherweise auch nicht notwendig.
  • Alle Erwachsene haben die Möglichkeit sich selbst effektiv durch Impfstoffe zu schützen, was der JAEB ausdrücklich unterstützt und im November 2021 bereits als niederschwellige Angebote vor Ort gefordert hat.
  • Eine Testpflicht umfasst nicht die geimpften Beschäftigten in den Einrichtungen. Diese nehmen ebenso freiwillig an den Pooltestungen teil. Nichtsdestotrotz ist die Infektionsquote unter den größtenteils geimpften Beschäftigten zwischen doppelt bis zu viermal so hoch (Landesebene) als bei Kindern. 
  • Einschätzungen der Experten für Kindergesundheit und Virologie der Uniklinik Köln, des Gesundheitsamts, des Jugendamts und der gewählten Elternvertretung, die sich einheitlich für eine Freiwilligkeit aussprechen, wurden ignoriert.

Wenn wir von einer Testpflicht für diese Altersgruppe sprechen, müssen wir uns der Tatsache bewusst sein, dass es sich hier um sehr junge Kinder handelt, die das Ausmaß der Pandemie in keiner Weise begreifen können. Kinder lernen glücklicherweise früh, dass sie selbst ein Recht haben, über ihren Körper zu entscheiden. Jede Grenzverletzung grenzt an Übergriffigkeit. Kinder in diesem Alter haben Zahnungsschwierigkeiten, Streit mit Freunden, Rückzugsbedürfnisse. Dies ist unter allen Umständen zu respektieren. Jeder Drang an einer Testung teilzunehmen, stellt eine inakzeptable Grenzverletzung dar. Gleiches gilt, wenn Kinder abgeholt werden müssen, weil sie den Test an einem bestimmten Tag verweigern. 

Hierzu auch die Pressemitteilung des Landeselternbeirats NRW (LEB NRW): https://www.lebnrw.de/2021/12/30/landeselternbeirat-nrw-fordert-weiterhin-regelangebot-in-der-kindertagesbetreuung-mit-freiwilligen-tests-fuer-kinder/

Hier das aktuelle Schreiben des NRW Familienministers: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/2022-01-28_anschreiben_minister_omikron.pdf

Jugendamtselternbeirat

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