Inklusion 2

Die Finanzierung der Therapeuten in den Kitas in NRW durch den LVR ist zum 31.7.2016 beendet worden. Was passiert nun? Die Kinder benötigen ein Rezept vom Kinderarzt für die Therapien. Viele Träger scheuen sich nun davor selber Therapeuten weiter anzustellen. Sie wissen erst zu Beginn des Kita-Jahres wie viele Kinder mit Förderbedarf in den Gruppen sind. Die vorläufige Planung der Anmeldungen (wie viele Stunden und Kinder mit Förderbedarf?) müssen die Träger zu Beginn des Kalenderjahres schon dem Land mitteilen. Danach richtet sich das Budget. Es ist ebenso unklar, ob und wie viele Rezepte die Kinder für die Therapien erhalten. Der Verwaltungsaufwand ist enorm und unbefristete Stellen für die Therapeuten können die Träger nicht anbieten.

Welche Möglichkeiten gibt es für die Träger?

  • Kooperationen mit Praxen
  • Zusammenarbeit mit dem Frühförderzentrum (ca. ein halbes Jahr Wartezeit; zuständig ist das Zentrum in Wohnort-Nähe, nicht in Kita-Nähe)
  • Eltern gehen mit den Kindern nachmittags zu Therapeuten
  • Erzieher/innen werden geschult und übernehmen die therapeutischen Aufgaben

Unsere Ansichten:

  • Unterschiede zwischen den Kindern sind Chancen für Lernen und Entwicklung
  • Eltern sollten eine Wahlmöglichkeit haben, in welche Kita ihr Kind gehen kann.
  • In den Kitas sollte die Fachkraft-Kind-Relation bei Kindern mit Förderbedarf angepaßt werden, indem weniger Kinder in einer Gruppe sind. Für viele Kinder ist eine Gruppengröße von 20-22 Kindern zuviel.
  • Das Personal sollte weitergebildet werden und es könnten bspw. Heilpädagogen/innen eingestellt werden.
  • Ein guter Austausch mit den Eltern hilft Vorbehalte abzubauen.
  • Fachberatungen sollten regelmäßig die Teams besuchen und mit Rat zur Seite stehen.
  • Die Therapien sollten so stattfinden können, dass Eltern und Kinder nicht noch weite Wege nach der Arbeit oder dem Kitatag haben und nachmittags viele Termine wahrnehmen müssen.

Hier sind weitere Fragen und Antworten (auch als Datei: InklusionMärz2017)

Können Therapeuten von Praxen oder vom Frühförderzentrum in einer städtischen Kita die Räume nutzen?

Dies hängt mit dem Kostenträger zusammen. Wenn es eine Leistung des Sozialamtes ist, muss die Therapie extern durchgeführt werden. Wenn es eine vom Arzt verordnete Therapie mit Rezept ist, wird dies vor Ort entschieden von der Kitaleitung. Sie berücksichtigt die Raumauslastung, den Einfluss auf den Tagesablauf in der Kita, ….. .

Was können Eltern machen, wenn der/die Kinderarzt/ärztin kein Rezept ausstellen?

Sie können zu einem/r anderen Arzt/Ärztin gehen.

Welche Fachrichtungen/Therapien/Heilmittel werden zur Zeit noch in Kitas angeboten?

Physiotherapie, Logopädie, Motopädie (keine Ergotherapie)

Welche Vorteile kann die Umstellung der Finanzierung der Therapien mit sich bringen?

Therapien werden zielgerichtet durchgeführt. Der Elternwille ist stärker berücksichtigt bei der Wahl der Kita und der Therapeuten/innen.

Ist bei der Anmeldung für einen Kitaplatz ersichtlich, dass ein Kind Förderbedarf hat?

Nein, es ist nicht erkennbar. Oft wird der Förderbedarf auch erst in der Kita deutlich. Dann folgt die Beratung, Diagnostik und Hilfe.

Wie wurden Eltern, Kitas und Leitungen vor der Umstellung der Finanzierung der Heilmittel in Kitas informiert?

Es gab Informationsabende.

Wie wurden Kinderärzte informiert?

Es gab Infomationen über die Umstellung durch die Krankenkassen und das Gesundheitsamt.

Wieso werden die Therapeutenstellen nicht neu besetzt?

Wenn die Rezepte nicht ausreichen, um sie zu finanzieren geht dies zu Lasten des städtischen Haushaltes. Für eine Übergangszeit wurde in Köln beschlossen, das man die Verträge auslaufen läßt. In manchen Kommunen wurde allen Therapeuten gekündigt. Es liegt an der Finanzierung.

Was wird im Gesundheitsamt festgestellt und was bedeutet dies für den Kitabesuch der Kinder?

Im Gesundheitsamt wird untersucht, ob dem Kind Leistungen der Eingliederungshilfe zustehen. Eingliederungshilfe kann beantragt werden, wenn eine dauerhafte körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt oder eine solche droht.

Die Gruppenstärke (Anzahl der Kinder) verringert sich, wenn ein Kind diese Leistungen erhält. Das Kind erhält mehr Unterstützung durch mehr pädagogisches Personal. Die Therapeuten führen in den Gruppen eine alltagsintegrierte Therapie durch. Ebenso ist mehr Zeit für den Austausch mit den Eltern gegeben durch zusätzliche Pauschalen für Personal (FINK).

„Mit der Förderung sollen zusätzliche Fachkraftstunden über das bislang bestehende System der pädagogischen Betreuung hinaus finanziert werden, um den pädagogischen Standard wesentlich anheben zu können. Für jedes Kind mit Behinderung kann eine Pauschale in Höhe von 5.000 € gewährt werden.“ (Landschaftsverband Rheinland)

Es bedeutet nicht automatisch, dass eine zusätzliche Therapie durchgeführt wird. Diese wird vom Kinderarzt verordnet, wenn er es feststellt.

BeispieleEinsatz FinK-Pauschale für pädagigische Anteile einer therapeutischen FachkraftMedizinisch-therapeutische Leistungen über Verordnungen
Einrichtungen, die im Rahmen ihres Settings 5 Kinder mit Behinderung betreuen und eine Kassenzulassung haben und fest angestelltes therapeutsiches PersonalBis zu 19,5 Stunden (5×3,9) können über die FInK-Pauschale für interdisziplinäre Arbeit verwendet werdenDie theapeutischen Leistungen sind über die Krankenkassen abzurechnen.
5 Kinder mit Behinderungen, keine Kassenzulassung, fest angestelltes therapeutisches PersonalBis zu 19,5 Stunden (5×3,9) können über die FInK-Pauschale für interdisziplinäre Arbeit verwendet werdenErgänzende therapeutische Leistungen sollten über Verordnungen von Kooperationspartnern (FFZ oder therapeutische Praxen) in der Kita erbracht werden.
5 Kinder mit Behinderungen, keine Kassenzulassung, ohne fest angestelltes therapeutisches Personal, Kooperationen mit externen PartnernBis zu 19,5 Stunden (5×3,9) können über die FInK-Pauschale für interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern (Praxis, Frühförderzentrum) verwendet werden. Die Leistungen werden direkt mit dem Träger abgerechnet.Gleichzeitig sollten die Kooperationspartner über Verordnungen die entsprechenden Therapieleistungen für die Kinder in der Kita erbringen.

Die Kitas des Trägers Stadt Köln haben eine Kassenzulassung.

Hier ist die Antwort der Stadt Köln zu unserer Anfrage zum Thema Inklusion und was sich in den Kindertagesstätten zum Sommer 2016 verändern wird:

beantwortung_einer_anfrage_ausschuss_

Was ist Inklusion bei „Quarks und Co“ http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/quarks_und_co/videoquarkscoinklusionbehinderteslernen100.html

https://www.aktion-mensch.de/themen-informieren-und-diskutieren/was-ist-inklusion.html

Broschüre Die LVR-Kindpauschale: https://www.bvktp.de/files/rheinland_pflaz_inklusion-in-der-kita-barrierefrei.pdf

Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Tageseinrichtungen – Gemeinsame Bildung von Anfang an! http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/integrationinklusion/integrationinklusion_1.jsp

FInK-Förderung für Kinder mit Behinderung in Tageseinrichtungen http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/finanziellefrderungvontagesbetreuung_2/neue_foerderung_fuer_kinder_mit_behinderungen_1/FInK-Foerderung.jsp

Inklunet Newsletter April 2015

Artikel: Inklusion Einfach in die Kita um die Ecke: http://www.ksta.de/koeln/inklusion-einfach-in-die-kita-um-die-ecke-1868052

Artikel: Geld für Therapien Inklusion stellt Kitas vor Probleme: http://www.rundschau-online.de/region/oberberg/geld-fuer-die-therapie-inklusion-stellt-kitas-vor-probleme-169708

Jugendamtselternbeirat

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