Landgericht Köln: KiTa-Zusatzbeiträge nicht rechtmäßig (26 O 538/20)
Ein nächstes Urteil ist gefallen, und Eltern erhalten zu Unrecht gezahlte Zusatzbeiträge in Höhe von EUR 5.245 von einer KiTa zurück. Das Landgericht Köln (26. Zivilkammer) hat am 26. Mai 2021 zum Aktenzeichen 26 O 538/20 entschieden: Die Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge durch die Kindertagespflegeperson oder den Träger eines öffentliche geförderten Weiterlesen…