Landgericht Köln: KiTa-Zusatzbeiträge nicht rechtmäßig (26 O 538/20)

Ein nächstes Urteil ist gefallen, und Eltern erhalten zu Unrecht gezahlte Zusatzbeiträge in Höhe von EUR 5.245 von einer KiTa zurück. Das Landgericht Köln (26. Zivilkammer) hat am 26. Mai 2021 zum Aktenzeichen 26 O 538/20 entschieden: Die Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge durch die Kindertagespflegeperson oder den Träger eines öffentliche geförderten Weiterlesen…

Kölner Urteil: KiTa-Zusatzgebühren sind zurückzuerstatten

Das erste Urteil ist gefallen: Ein Kölner Elternpaar erhält vom öffentlich finanzierten KiTa-Träger die in der Vergangenheit zu unrecht gezahlten „Zusatzbeiträge“ zurück. Das Urteil des Kölner Amtsgerichtes mit dem Aktenzeichen 130 C 346/20 ist hier in der NRW-Datenbank „NRWE“ (anonymisiert) veröffentlicht: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2020/130_C_346_20_Urteil_20201123.html Da der KiTa-Träger wohl noch Berufung einlegen könnte Weiterlesen…