Aktuell gibt es kein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen. Nach Empfehlung des Landes können Eltern ihr Kind bis zum Gruppenraum begleiten. Dabei müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der KiTA-Träger kann aber per Hausrecht eigene Regelungen treffen. Hier kann es vorkommen, dass Kinder auch an der Eingangstür abgegeben werden.
Anders für Kölner Schulen: Hier gilt eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung im Umkreis von 150 m um die Schule herum. Näheres dazu hier.
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