Die Stadt Köln hat hierzu keine Regelung getroffen. Bei einer Schließung von mehr als 6 Wochen, haben Eltern, deren Kinder eine städtische KiTa besuchen, Anspruch auf Erstattung. Für den Zeitraum einer Quarantäne (i. d. R. zwei Wochen) gibt es keinen Anspruch.
Stellungnahme des JAEB Köln zur Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird derzeit von der Landesregierung NRW überarbeitet und parlamentarisch beraten! Der Jugen- und Erwachsenenelternbeirat Köln (JAEB Köln) nimmt als Vertretung der Eltern und Kinder in Köln eigenständig Stellung zum aktuellen Entwurf des Weiterlesen
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