Die Stadt Köln hat hierzu keine Regelung getroffen. Bei einer Schließung von mehr als 6 Wochen, haben Eltern, deren Kinder eine städtische KiTa besuchen, Anspruch auf Erstattung. Für den Zeitraum einer Quarantäne (i. d. R. zwei Wochen) gibt es keinen Anspruch.
Update Essensgelderhöhung KiTas
Wir haben zu der Erhöhung der Essensgelder in städtischen KiTas Beschwerde bei der Oberbürgermeisterin als Fachaufsicht über das Jugendamt eingelegt. Des Weiteren haben wir uns mit einer Beschwerde an die Bezirksregierung gewendet, die die Kommunal- Weiterlesen…
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