Die Stadt Köln hat hierzu keine Regelung getroffen. Bei einer Schließung von mehr als 6 Wochen, haben Eltern, deren Kinder eine städtische KiTa besuchen, Anspruch auf Erstattung. Für den Zeitraum einer Quarantäne (i. d. R. zwei Wochen) gibt es keinen Anspruch.
Pressemitteilung Änderung Beitragstabellen
20. März 2025 Pressemitteilung des JAEB Köln zur Änderung der Beitragstabellen für OGS und KiTas. JAEB Köln konstatiert die Änderungen der Beitragstabelle für Kölner KiTas und OGS. Eine so eklatante Steigerung der Beiträge ohne Einbindung Weiterlesen…
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