Die Stadt Köln hat hierzu keine Regelung getroffen. Bei einer Schließung von mehr als 6 Wochen, haben Eltern, deren Kinder eine städtische KiTa besuchen, Anspruch auf Erstattung. Für den Zeitraum einer Quarantäne (i. d. R. zwei Wochen) gibt es keinen Anspruch.
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