Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls der betroffenen erwerbstätigen Person, höchstens 2.016 Euro monatlich für einen vollen Monat.
Anfrage JHA – Beitragstabelle
Am 25. März 2025 hat Martin Koch für den JAEB eine mündliche Anfrage im Jugendhilfeausschuss Köln gestellt. Da wir als kommunale Elternvertretung über die Änderung der Eltern-Beitragstabelle weder informiert noch eingebunden wurden in einen solch Weiterlesen…
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