In der Corona-Schutzverordnung werden Regelungen für die gesamte Bevölkerung in NRW getroffen. Von manchen Regelungen ist die Betreuung in KiTas, an Schulen oder anderen Tageseinrichtungen ausgenommen. Deshalb wird in der Corona-Betruungsverordnung noch Näheres zu Kindern, Jugendlichen und Fachkräften geregelt.
Wichtig: Immer zuerst einen Blick in die Corona-Schutzverordnung werfen und im Anschluss nachschauen, ob dies auch für Kinder und KiTa-Fachkräfte gilt oder ob dort andere Regelungen getroffen wurden.
Hier der Link zur Corona-Schutzverordnung, die ab dem 01. Dezember 2020 gilt.
Update Essensgelderhöhung KiTas
Wir haben zu der Erhöhung der Essensgelder in städtischen KiTas Beschwerde bei der Oberbürgermeisterin als Fachaufsicht über das Jugendamt eingelegt. Des Weiteren haben wir uns mit einer Beschwerde an die Bezirksregierung gewendet, die die Kommunal- Weiterlesen…
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