Läuft die Wahl von Elternvertreter*innen in den KiTas schon auf vollen Touren? Haben „trotz Corona“ genügend Eltern kandidiert? Papier-Briefwahl, Online-Voting in einer Videokonferenz oder echte Vollversammlung mit Abstand und Maske? Wie auch immer: wir hoffen es läuft gut. Wir hören, dass auch schon erste Elternbeiräte gewählt sind: herzlichen Glückwunsch an die Gewählten! Die Wahl kann noch / muss bis zum 10. Oktober erfolgen (§ 10 Abs. 2 KiBiz NRW).

Information „Elternbeirat – was nun?“ (Aufgaben und Rechte)

Für alle Elternbeiräte werden wir auch in diesem Jahr wieder eine Information zu den Aufgaben und Rechten der Elternbeiräte in den KiTas anbieten. Wir arbeiten gerade am Termin (einer Videokonferenz über Zoom) und an der Anpassung aufgrund der neuen Gesetzeslage seit 1. August 2020. Wer aber schonmal (unter Vorbehalt) in die Infos vom letzten Jahr reinschauen möchte, findet die Info hier (Rückblick Veranstaltung „Elternbeirat – was nun?“ am 14. Januar 2020) oder Download:

Überblick über die Gremien:

Laut Gesetz werden in jeder Kindertageseinrichtung zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Trägern die (1.) Elternversammlung, der (2.) Elternbeirat und der (3.) Rat der Kindertageseinrichtung gebildet.

Dazu gibt es viele praktische „Traditionen“ in den KiTas, die langjährig gut funktionieren. Es können aber auch Regelungen und „Geschäftsordnungen (GO)“ schriftlich festgelegt werden, und zwar vom Träger im Einvernehmen mit den Eltern, also immer nur im Konsens, ob nun „Fortführung der Tradition“ oder eine neue GO.

  1. Die Elternversammlung (EV) sind alle Eltern der KiTa (also dem Wortlaut nach eine echte „Eltern-Vollversammlung“ der ganzen KiTa), sie soll mindestens einmal im KiTa-Jahr (bis 10. Oktober) einberufen werden. Aber gerne auch unterjährig öfter und besonders dann, wenn mind. 1/3 aller Eltern oder (mit Begründung) der Elternbeirat es verlangt. Der Träger hat einzuberufen, aber rein theoretisch könnten sich die Eltern auch selbst treffen…
    Das Gesetz legt Aufgaben der EV fest: „In der Elternversammlung informiert der Träger über personelle Veränderungen sowie pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten sowie die angebotenen Öffnungs- und Betreuungszeiten.“ und „Die Elternversammlung soll auch für Angebote zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungskompetenz der Eltern genutzt werden.“ – also z.B. Vorträge zu pädagogischen Themen, Erziehungstipps.
    Ganz wichtig: „Zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates.“ Dazu sollte dann z.B. der bisherige Elternbeirat über seine Arbeit informieren (und dafür evtl. auch Dank, Applaus oder sogar ein Blümchen erhalten?) und die neuen Kandidat*innen sich vorstellen.
    Ob die „große EV“ dann auch in großer Runde den Elternbeirat wählt, oder sich für die Wahl in mehrere (die KiTa-)Gruppen aufteilt, oder die Wahl sogar an einem anderen Termin stattfindet – das alles ist Sache der Geschäftsordnung. In vielen KiTas wird (nach einer allg. Information und einem pädagogischen Tagesordnungspunkt in großer Runde) dann oftmals in den einzelnen KiTa-Gruppen eine Gruppen-Elternvertretung gewählt, die zusammen den Elternbeirat der Einrichtung ergeben. Die Elternversammlung ist in § 10 Abs. 2 KiBiz NRW geregelt.
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  2. Der Elternbeirat (EB) vertritt die Interessen der Elternschaft des aktuellen Kindergartenjahres gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.“ und hat verschiedene Rechte (in § 10 Abs. 3 und Abs. 4 und Abs. 5 KiBiz NRW). Der Elternbeirat besteht nur aus Eltern, dieses Gremium trifft sich wann, wo und so oft der EB möchte. (Praktisch ist immer auch ein Email-Verteiler oder SMS oder Messenger-Chatgruppe für schnelle Infos.)
    Werden, wie in den meisten KiTas, 2 oder 3 Eltern als Elternvertretung der Gruppe gewählt, bilden erst alle diese zusammen den „Elternbeirat der KiTa“. Dieser trifft sich und wählt am besten einen Elternbeirats-Vorsitz und Stellvertretung (als Ansprechpartner*innen für die ganze KiTa, Leitung, Träger und uns als JAEB Köln).
    Oft laden die KiTa-Leitungen zum „ersten Elternbeirats-Treffen“ ein. Das ist ein sehr netter Service, und genügt auch häufig. Das ist dann aber immer direkt schon ein „Treffen von Leitung mit dem Elternbeirat“, und nicht „der Elternbeirat“. Wo es keinen Bedarf gibt, sich als EB vorher in Ruhe kennen zu lernen oder sich allein unter Eltern auszutauschen, da mag das auch einfach ausreichen. Solche regelmäßigen Treffen der Leitung mit dem Elternbeirat sind sehr nützlich für den KiTa-Alltag und finden meist alle paar Wochen statt, ganz anders als der nun folgende 3.:
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  3. Der „ganz große“ Rat der Kindertageseinrichtung tagt mindestens einmal jährlich und besteht aus Vertreter*innen aller 3 Gruppen:
    a) Vertreter*innen des Träger (oftmals „nur“ Leitung & Stv., aber ggf. auch Fachberatungen, Geschäftsführer*innen, Pfarrer…),
    b) Vertreter*innen des Personals (Anzahl je nach Geschäftsordnung) und
    c) Vertreter*innen des Elternbeirates (also nicht automatisch alle EB-Mitglieder, Anzahl kann in der Geschäftsordnung frei vereinbart werden).
    Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.“ (Geregelt ist der Rat der KiTa in § 10 Abs. 5 KiBiz.)

Mehr zu den Aufgaben und Rechten des Elternbeirats wie angekündigt demnächst auf der Info-Veranstaltung oder in der Präsentation / Datei siehe oben!

PS: Um als neuer Elternbeirat vom JAEB weitere Informationen zu erhalten, bitte unbedingt hier in den E-Mail-Verteiler eintragen (Newsletter-Tool), Danke!

Jugendamtselternbeirat

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