Sommerschließzeit KiTa
Sommerschließzeit Kita, Rechte, Eltern und Betreuung

Der Sommer ist da und viele KiTas machen nun auch Sommerpause, „Sommerferien“ oder formaljuristisch gesprochen „Schließzeit nach § 27 Absatz (3) Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz)“. Welche Regelungen gelten dafür?

„Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, ganzjährig eine regelmäßige Betreuung und Förderung aller aufgenommenen Kinder zu gewährleisten. Die Anzahl der Schließtage, ohne Wochenend- und Feiertage, soll 20 und darf 27 Öffnungstage nicht überschreiten. Schließzeiten bis zur Hälfte der täglichen Öffnungszeit zählen grundsätzlich als halbe Schließtage und darüberhinausgehende Schließzeiten zählen grundsätzlich als ganzer Schließtag.“

§ 27 Absatz (3) KiBiz, vgl GV. NRW. Ausgabe 2019 Nr. 27 vom 13.12.2019 Seite 877 bis 942 | RECHT.NRW.DE

Nach der gesetzlichen Vorgabe „soll“ also nicht mehr als 20 Schließtage geben. Das wären z. B.

  • drei Wochen im Sommer (15 Tage)
    (oder 2 Wochen im Sommer und eine Woche um Ostern oder im Herbst?)
    und
  • die Zeit um den Jahreswechsel (oft etwa 5 Tage)
    (umstritten ist die Anrechnung von Heiligabend, 24. und Silvester 31. Dezember, die ja offiziell gar keine gesetzlichen Feiertage, und nach den Arbeitsverträgen des Personals oft nur „halbe“ Arbeitstage sind).

Hinzu kommen dann aber oft noch weitere Tage, erlaubt sind aber maximal 27 insgesamt:

  • meist 2-3 Tage um Karneval (Freitag nach Weiberfastnacht? „Veilchendienstag“ (nach Rosenmontag)? Jedenfalls der Rosenmontag selbst – umstritten ist die Anrechnung, dass Rosenmontag zwar in Köln häufig in vielen Betrieben ein freier „Brauchtumstag“ ist, aber kein offizieller Feiertag)
    und
  • zusätzlich häufig noch 2-3 pädagogische Tage für das KiTa-Personal,
  • 1 oder 2 Personalversammlungen (Stadt Köln) und/oder
  • 1-2 Brückentage (im Mai, rings um Pfingsten, 3. Oktober, 1. November o.ä.).

Es gibt aber auch KiTas, die ganz ohne Schließzeiten auskommen. In den beliebten Urlaubszeiten sind ohnehin einige/viele Kinder nicht in der KiTa und dann auch entsprechend weniger Personal (Urlaub, Überstundenabbau). Das anzupassen ist mehr Aufwand für die Organisation, aber auch für alle viel flexibler.

In allen Fällen gilt: der Elternbeirat ist rechtzeitig (=vor einer endgültigen Entscheidung, so dass noch Einfluss genommen werden kann) und umfassend zu informieren und anzuhören. Gestaltungshinweise des Elternbeirates hat der Träger angemessen zu berücksichtigen!

„Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über die pädagogische Konzeption der Einrichtung, über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung, die Öffnungszeiten, einen Trägerwechsel sowie die Aufnahmekriterien anzuhören. Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen.“

§ 10 Absatz (4) KiBiz, vgl. GV. NRW. Ausgabe 2019 Nr. 27 vom 13.12.2019 Seite 877 bis 942 | RECHT.NRW.DE

Wichtig ist auch zu wissen, dass es für Notfälle/Ausnahmen auch eine Betreuungsmöglichkeit während der KiTa-Ferien (Schließzeit) geben muss, dann meistens in einer anderen KiTa. In den städtischen KiTas gibt es z. B. häufig „Partner-KiTas“, die jeweils versetzt Ferien machen und Kinder oder Personal austauschen.

Das ist keine allgemeine Zusatzoption für alle, aber bei Urlaubssperre (z. B. neuer Job?), Geburt eines weiteren Geschwisterkindes, Krankheit oder sonstigen Notfällen meist gegen Vorlage entsprechender Bescheinigungen möglich:

„Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, Eltern von Kindern, die bei Schließung der Einrichtungen an Ferientagen weder von ihren Eltern noch auf andere Weise angemessen betreut und gefördert werden können, auf die Pflicht der Jugendämter hinzuweisen, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen und diese dabei soweit möglich zu unterstützen.“

§ 27 Absatz (5) KiBiz, vgl. GV. NRW. Ausgabe 2019 Nr. 27 vom 13.12.2019 Seite 877 bis 942 | RECHT.NRW.DE

Die KiTa(-Leitung) hat Eltern darauf hinzuweisen. Aber wenn Ihr als Eltern und Elternbeirat diese Infos ebenfalls selbst verbreitet, sind alle gut informiert!

Der JAEB wünscht allen Kindern und Eltern eine schöne und erholsame Sommerpause!

Jugendamtselternbeirat

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Kategorien: ElternrechteKiBiz