Winterzeit = kranke Kinder.

Wie gehen die KiTas mit der Infektsaison um?

Wann ist ein Kind zu krank für die KiTa? Wie lange muss ein Kind zu Hause bleiben, bis es wieder so gesund ist, dass es wieder am Kindergartenalltag teilnehmen und auch keine anderen Kinder mehr anstecken kann? Brauche ich für die KiTa eine Gesundschreibung vom Arzt? Wir haben für Euch ein paar interessante Links zusammengestellt:

Zudem gibt es einige KiTas, die Regelungen für die Eltern bereitstellen, in denen klar beschrieben ist, wie im Krankheitsfall vorgegangen wird.

Falls dies bei euch nicht umgesetzt wird, könnte dies eine gute Anregung für eure KiTa sein, da klare Vorgaben helfen werden, im Krankheitsfall richtig zu reagieren.

Tipps für Gehaltsfortzahlung im Kind-Krank-Fall:

In vielen Arbeitsverträgen ist § 616 BGB gerade nicht ausgeschlossen, also gilt die normale Regelung: Arbeitnehmer/innen haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Beaufsichtigung kranker Kinder. Das Gehalt muss also einfach weiterlaufen. Das gilt aber nur bis zu einer jährlichen Höchstdauer, die teilweise unterschiedlich geregelt ist, aber meist 5-10 Tage pro Kind (aber max. 25 Tage insgesamt pro Jahr – für diejenigen mit mehr als 2 Kindern).

Wenn diese Entgeltfortzahlung wirklich im Vertrag (oder Tarifvertrag) ausgeschlossen ist (und nicht bloß behauptet wird – bei ungeübten Arbeitgebers auch einfach aus Unkenntnis) besteht dann aber ein Anspruch auf Kinder-Krankengeld nach § 45 SGB V, auch bis zu einer Höchstdauer. Krankengeld ist in der Höhe (wie bei eigener Erkrankung nach 6 Wochen) und etwa „70% vom Netto“, also immerhin.

In beiden Fällen wird eine ärztliche Bescheinigung (Kind-Krank-Attest, früher auch „blauer Schein“) benötigt. Teilweise sind moderne Arbeitgeber aber auch kulant, auf das Attest zu verzichten: oft sind Kinder nach 1-2 Tagen wieder fit, und Gesundschlafen und Ruhe hilft bekanntlich mehr als durch die halbe Stadt zu hetzen und im Wartezimmer zu sitzen, nur um den „Schein“ zu bekommen. Frage an Euch Kölner Eltern: sind Eure Arbeitgeber kulant – oder benötigt Ihr immer einen „Kinder-Krankenschein“?

vgl. auch insgesamt: https://www.ksta.de/ratgeber/finanzen/karriere/attest–krankengeld-kind-krank—was-arbeitnehmer-wissen-muessen-23480636

Magen-Darm-Virus:

Bestimmte „schwere“ Krankheiten sind gesetzlich im Infektionsschutzgesetz geregelt. Dazu gehört im KiTa-Alter auch „Magen-Darm-Infektionen“ (also Durchfall oder Erbrechen). Auch Eltern sind gesetzlich verpflichtet, solche Magen-Darm-Erkrankungen selbst der KiTa zu melden! 

„§ 34 Abs.1 Satz 3 bestimmt, dass Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen dürfen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist.“ https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html

Kinder können nach dem Infektionsschutzgesetz vom Besuch der Kita ausgeschlossen werden, sogar wenn nur der Verdacht auf bestimmte Krankheiten (und darunter fällt der sog. Magen-Darm-Virus als „infektiöse Gastroenteritis“ bei Kindern unter 6) besteht.

  • Tipp: Sollte ein unberechtigter Verdacht bestehen, hilft eine „Gesundschreibung“ (Attest) vom Kinderarzt, der bestätigt, dass das Kind frei von diesem Infekt ist

Jede KiTa bzw. Träger handhabt es anders, wie die „Wiederzulassung“ (zur KiTa nach dem Ausschluss) geregelt wird. Einige verlangen nur 24 Std. Symptomfreiheit, andere 48 Stunden, manche sogar eine „Gesundschreibung“ (Attest) vom Kinderarzt.

  • Tipp: rechtzeitig informieren, was benötigt wird, nicht dass Eltern sonst mit (wieder gesundem) Kind an der KiTa abgewiesen werden, nur weil z.B. das Attest fehlt!

Nach dem Gesetzestext scheint immer ein ärztliches Attest erforderlich (?), bei anderen Erkrankungen ist aber das „Abklingen der Symptome“ ausreichend. Wir haben auch in der Praxis und auch von anderen Eltern noch nie von massenhaften „ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ gehört. Frage an Euch Kölner Eltern: Wie handhaben Eure Kitas das? Welche KiTa verlangt ein Gesundheits-Attest? http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Wiederzulassung/Mbl_Wiederzulassung_schule.html?nn=2374512#Sprung22

Bakterielle Enteritiden z.B. durch Salmonellen, Campylobacter, Yersinia enterocolitica
[…]
3 Zulassung nach Krankheit

Nach Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl). Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Virale Gastroenteritiden 
[…]
3 Zulassung nach Krankheit
Nach Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl) bzw. des Erbrechens (gerade Noroviren werden mit Erbrochenem ausgeschieden und über Aerosole übertragen). Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Jugendamtselternbeirat

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