Was passiert, wenn mein Kind Kontaktperson 1 einer mit dem Corona-Virus infizierter Person wird und ich aufgrund von Betreuung nicht arbeiten kann?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hier die Entgeltfortzahlung aufgrund von Kinderbetreuung neu geregelt. Auch Erziehungsberechtigte, deren Kinder nicht von einer Infektion selbst, sondern nur von Quarantäne aufgrund von Kontakt zu infizierten Personen betroffen sind, bekommen Entgeltfortzahlung, wenn sie nicht zur Arbeit gehen können. Wichtig: Die Regelung gilt nicht, Weiterlesen…

Wann bekomme ich keine Entgeltersatzleistungen, obwohl ich mein Kind in Quarantäne betreuen muss?

Nach der Reform des Infektionsschutzgesetzes wurde auch der §56 Abs. 1a IfSG angepasst. Eltern, die aufgrund einer Quarantäne ihres Kindes (auch wenn das Kind Kontaktperson 1 geworden ist) oder bei KiTa-/Schulschließungen haben nun Anspruch auf Entgeltersatzleistung. Hier findet ihr die entsprechenden Gesetzesänderungen und wer Anspruch auf Erstattung hat. Anspruch hat Weiterlesen…