Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls der betroffenen erwerbstätigen Person, höchstens 2.016 Euro monatlich für einen vollen Monat.
Stellungnahme des JAEB Köln zur Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird derzeit von der Landesregierung NRW überarbeitet und parlamentarisch beraten! Der Jugen- und Erwachsenenelternbeirat Köln (JAEB Köln) nimmt als Vertretung der Eltern und Kinder in Köln eigenständig Stellung zum aktuellen Entwurf des Weiterlesen
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