Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls der betroffenen erwerbstätigen Person, höchstens 2.016 Euro monatlich für einen vollen Monat.
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Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls der betroffenen erwerbstätigen Person, höchstens 2.016 Euro monatlich für einen vollen Monat.
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