In der Corona-Schutzverordnung werden Regelungen für die gesamte Bevölkerung in NRW getroffen. Von manchen Regelungen ist die Betreuung in KiTas, an Schulen oder anderen Tageseinrichtungen ausgenommen. Deshalb wird in der Corona-Betruungsverordnung noch Näheres zu Kindern, Jugendlichen und Fachkräften geregelt.
Wichtig: Immer zuerst einen Blick in die Corona-Schutzverordnung werfen und im Anschluss nachschauen, ob dies auch für Kinder und KiTa-Fachkräfte gilt oder ob dort andere Regelungen getroffen wurden.
Hier der Link zur Corona-Schutzverordnung, die ab dem 01. Dezember 2020 gilt.
Anfrage Personalverordnung
Anfrage: Ausschöpfen der Möglichkeiten der Personalverordnung (PersVO) in Zeiten von Personalmangel in KiTas der Stadt Köln 06. März 2025 Personalengpässe, Kürzung von Betreuungsverträgen aufgrund von Personalmangel und Notbetreuungskonzepte stellen Eltern von Kindern in städtischen Kitas Weiterlesen…
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