In der Corona-Schutzverordnung werden Regelungen für die gesamte Bevölkerung in NRW getroffen. Von manchen Regelungen ist die Betreuung in KiTas, an Schulen oder anderen Tageseinrichtungen ausgenommen. Deshalb wird in der Corona-Betruungsverordnung noch Näheres zu Kindern, Jugendlichen und Fachkräften geregelt.
Wichtig: Immer zuerst einen Blick in die Corona-Schutzverordnung werfen und im Anschluss nachschauen, ob dies auch für Kinder und KiTa-Fachkräfte gilt oder ob dort andere Regelungen getroffen wurden.
Hier der Link zur Corona-Schutzverordnung, die ab dem 01. Dezember 2020 gilt.
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