Auch das Landgericht Köln hat sich zum zweiten Mal mit Zusatzbeiträgen der Eltern an die KiTa direkt beschäftigt und festgestellt: diese wurden zu unrecht erhoben und sind zurück zu zahlen.
Am 9. Juni 2021 entschied das Landgericht Köln (26. Zivilkammer) per Urteil zum Aktenzeichen 26 O 81/21 folgendes zu Gunsten der Eltern:
„Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger einen Betrag in Höhe von 5.730,00 € nebst Zinsen […] zu zahlen.“
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2021/26_O_81_21_Urteil_20210609.html
Für am Thema „Zusatzgebühren“ interessierte Eltern verweisen wir auch auf unsere früheren Beiträge: