Die gerichtlichen Entscheidungen zu Gunsten von Eltern gehen weiter. Am 8. Juni 2021 hat das Amtsgericht Köln (diesmal die Abteilung 116) mit Urteil zum Aktenzeichen 116 C 379/20 entschieden:

„Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 4.030,00 EUR nebst 5% Zinsen […] zu zahlen.“

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2021/116_C_379_20_Urteil_20210608.html

Als JAEB Köln sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. In diesem Urteil wird sehr hübsch und ausführlich dargelegt, warum Zusatzgebühren (der KiTa selbst) nicht rechtmäßig sind.

Für am Thema „Zusatzgebühren“ interessierte Eltern verweisen wir auch auf unsere früheren Beiträge: 

Jugendamtselternbeirat

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2 Kommentare

Landgericht Köln: 2. Urteil zu Zusatzbeiträgen (26 O 81/21) - JAEB Köln · 14.07.2021 um 15:09

[…] Amtsgericht Köln, nochmals: Rückzahlung von Zusatzgebühren (116 C 379/20) […]

Elternbeitrag, Essensgeld, KiTa-Finanzen - JAEB Köln · 14.07.2021 um 15:18

[…] und gewonnen. Wir haben einige Urteile auf unserer Webseite dokumentiert (z.B. AG Köln, LG Köln, AG Köln und LG Köln) und vernetzen gerne interessierte Eltern oder Elternbeiräte der betroffenen […]

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