Da noch viele KiTa-Eltern Fragezeichen in den Augen haben, wie es nun nach dem Auslaufen der Corona-Betreuungsverordnung in den KiTas weitergeht und welche Maßnahmen noch erlaubt sind, möchten wir euch gerne ein paar Antworten liefern.

Im letzten Ministerschreiben wird noch einmal zusammengefasst, was nun in den Einrichtungen in NRW umgesetzt werden soll.

Wir zitieren aus dem Schreiben:

„Mit Ablauf des heutigen 8. April 2022 tritt die Coronabetreuungsverordnung mit den besonderen Regelungen für die Kindertagesbetreuung außer Kraft. Es gilt uneinge- schränkt der Regelbetrieb.

Konkret bedeutet dies insbesondere:

  • Die Testpflicht im Falle eines positiven Testergebnisses in einer Einrichtung oder Kindertagespflegestelle gilt noch bis zum 8. April 2022. Zu den (Schul-) Osterferien endet sie, wie auch die Testpflicht in Schulen.
  • Keine Zugangsbeschränkungen mehr für Eltern.
  • Nicht immunisierte Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen dürfen Kinder- tagesbetreuungsangebote auch ohne Testnachweis betreten beziehungsweise vorhalten. Ich wende mich speziell an die wenigen, die noch kein Impfangebot wahrgenommen haben: Bitte überdenken Sie Ihre Entscheidung und führen Sie gegebenenfalls ein Beratungsgespräch mit Ihrem Hausarzt oder Hausärztin. Vollständige Impfung schützt Sie nahezu sicher vor schweren Krankheitsverläufen.

Zum Ende der Osterferien – dem 22. April 2022 – enden dann generell die Tests in der Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig prüfen wir unterschiedliche Szenarien, um für Risiken durch neue Varianten im Herbst gerüstet zu sein.“

Ein Fragen- und Antwortdokument wird seitens des Ministeriums noch erstellt.

Hier der Link zum Ministerschreiben.

Was bedeutet das für Kölner Einrichtungen?

Auch für das Vorgehen zu Pooltestungen in Köln bedeutet dies, dass im Kontaktfall nicht mehr getestet werden muss und alle Personen, die sich nicht an den freiwilligen Testungen beteiligen, am nächsten Tag die KiTa betreten dürfen. Verpflichtende Testungen dürfen – anders als bisher – somit auch im Kontaktfall nicht mehr angeordnet werden. Jede Einrichtung kann bis zur Einstellung der Testungen auf das Landesmodell wechseln, welches Testungen via Antigen-Lollitests als Selbsttests für zuhause vorsieht. Auch dies ist ein freiwilliges Angebot.

Das Jugendamt schreibt dazu Folgendes:

„Auf der Basis dieses Schreibens empfehle ich, das freiwillige Angebot de Lolli-Testungnicht mehr in Anspruch zu nehmen, außer es besteht eine absolute Zustimmung aller beteiligten (Eltern und Beschäftigten).

Bitte melden Sie sich entsprechend für die verbleibenden 4 Testtage direkt beim Labor ab, andernfalls bleibt es jedoch dabei, dass das Angebot definitiv am 27.04.22 endet.

Die Durchführung der Lolli-Testungen ergeben nur Sinn, wenn das damit zusammenhängende Verfahren konsequent eingehalten wird. Nur auf dieser Basis sind auch die damit verbundenen Kosten zu rechtfertigen.“

Ihr habt noch Fragen dazu oder Anmerkungen? Dann schreibt gerne eine E-Mail an info@jaeb.koeln

Jugendamtselternbeirat

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