Nun sind wir schon mitten im Herbst und damit mitten in der Erkältungszeit. Magen-Darm und Corona tun ihr Übriges und schwubs, stehen einige Eltern mit ihren Kindern morgens vor verschlossenen KiTa-Türen. Leider waren andere Eltern schneller und haben ihre Kinder früher abgegeben und nun ist die Notfallkapazität der KiTa erschöpft. Falls ihr euch das fragt: Nein, dieses Worst-Case-Szenario haben wir uns nicht ausgedacht. Das ist leider viel zu oft Alltag. Das ist leider viel zu oft eine uns geschilderte Situation.

Entwicklung von Konzepten mit Beteiligung des Elternbeirates

Damit dieses Worst-Case-Szenario euch nicht (mehr) trifft, empfehlen wir – ebenso wie das Jungendamt –  ganz dringend, dass sich in jeder Einrichtung in Köln der Elternbeirat mit der KiTa-Leitung zusammen setzt und ein Notfallkozept erarbeitet, das im Falle eines Personal-Engpasses greift. Wie so ein Konzept aussehen kann, ist sehr unterschiedlich und kommt sehr auf die jeweilige Situation an. Da spielt vieles eine Rolle: Größe der Einrichtung, Bedarfe der Elternschaft, Bedarfe der Kinder, Möglichkeiten, die der Träger bietet (z.B. Springerpool) usw.

Besonders wichtig ist es uns, darauf hinzuweisen, dass im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) das Recht des Kindes auf Bildung festgehalten ist. Die Betreuung eines Kindes in einer Einrichtung ist nicht vom Betreuungsbedarf der Eltern abänging. Jedes einzelne Kind einer jeden Einrichtung hat das exakt gleiche Recht auf Bildung und damit auf Besuch der Einrichtung. Das Notfallkonzept sollte in unseren Augen also die Kinder in den Vordergrund stellen und jedem Kind die gleiche Notbetreuungszeit zugestehen (beispielsweise innerhalb einer Woche).

Falls aber Bedarfe der Eltern/Familien eine Rolle spielen sollten bei der Erstellung des individuellen Konzeptes eurer Einrichtung, möchten wir daran erinnern, dass sich der Bedarf einer Familie nicht zwingend nur aus der Lohnarbeit der Eltern ergibt. Bedarfe entstehen sehr vielfältig: Pflege von Angehörigen, (chronische) Krankheiten der Eltern oder Geschwisterkinder, sichtbare oder unsichtbare Behinderungen der Eltern oder Geschwisterkinder, (chronische) Erschöpfungszustände und vieles mehr. Und nein, niemand ist verpflichtet einer KiTa-Leitung Diagnosen der Familienmitglieder oder Ähnliches vorzulegen. Laut Gesetz reicht es, wenn die Eltern den Bedarf anmelden. Und zwar in dem Umfang, für den sie sich entscheiden.

Es spricht also nichts gegen eine Bedarfsabfrage bei der Elternschaft einer Einrichtung. Wichtig ist nur, dass nicht nach dem Grund des Bedarfs gefragt wird.

Unsere Empfehlung

Nun aber zu unseren konkreten Empfehlungen: In einem ersten Schritt sollte unserer Ansicht nach ausgerechnet werden, wie die Mindestbesetzung der jeweiligen Einrichtung aussieht, bei der noch alle Kinder betreut werden können. Auch das findet man im KiBiz (§ 36, Abs 4 mit Bezug auf den Anhang 1). Sollte die Mindestbesetzung unterschritten werden, gibt es z.B. die Möglichkeit in einem ersten Schritt die Öffnungszeiten auf Kernzeiten zu reduzieren, so dass alle Erzieher*innen gleichzeitig im Haus sind (und nicht in Früh- und Spätschicht aufteteilt sind). In manchen Fällen kann das schon bedeuten, dass nun doch alle Kinder betreut werden können. Sollte das nicht der Fall sein, muss die Anzahl der zu betreuenden Kinder reduziert werden. Dabei gilt rechnerisch, dass eine Kraft 5 Kinder unter 3 Jahren oder 10 Kinder ab 3 Jahren betreuen kann.

Aktuell liegen uns noch nicht viele Notfallkonzepte vor, aber bei denen, die uns vorliegen, wurden die Kinder der jeweiligen KiTa in Gruppen geteilt. Entweder wurden tatsächlich existierende KiTa-Gruppen oder virtuelle Gruppen auf Basis der rechnerischen Betreuungsmöglichkeit einer Kraft (5er Gruppen im u3-Bereich und 10er Gruppen im ü3-Bereich) zugrunde gelegt. Kommt es nun zu einem Personalengpass, werden die Gruppen nach einem vorher festgelegten und den Eltern mitgeteiltem System (tageweise) rotierend in der KiTa betreut. So kann es z.B. sein, dass jede Gruppe jeweils einen Tag innerhalb einer Woche zu Hause bleiben muss. Je nach Schwere des Engpasses können das natürlich auch mehr Tage einer Woche sein.

Sollte ein vorhandener Notbetreuungsplatz nicht genutzt werden (Urlaub, Krankheit…), kann und sollte dieser Platz anderen zur Verfügung gestellt werden, damit die maximale Betreungszahl an Kindern auch ausgeschöpft wird.

Abschließende Bitte

Um in diesem Bereich einen besseren Überblick zu erhalten und euch mehr Möglichkeiten eines Notfallkonzeptes vorstellen zu können, arbeiten wir gerade an einer Umfrage dazu. Natürlich freuen wir uns aber auch sehr, wenn ihr uns euer Notfallkonzept per E-Mail zukommen lasst: info@jaeb.koeln

Jugendamtselternbeirat

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