Erhöhung des Entgeltes für Mahlzeiten und wie ihr dem Thema als Elternbeiräte begegnen könnt

Wer entscheidet über die Verpflegung in der Kindertageseinrichtung?

Soll das Verpflegungsangebot in einer KiTa verändert werden, ist dies ein Thema, das unter Einbeziehung der Eltern beschlossen werden muss. Idealerweise werden im Rat der Kindertageseinrichtungen Vorschläge von allen Beteiligten gemacht, verschiedene Angebote eingeholt und die Verpflegung getestet. Erst dann kommt es zu einer Entscheidung über die neue KiTa-Verpflegung.

Gesetzesgrundlage: §10 Abs.1 KiBiz

Was ist der Rat der Kindertageseinrichtung?

§10 Abs.1 KiBiz: „In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Trägern die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet. Regelungen über die Zusammensetzung der Gremien in der Tageseinrichtung und Geschäftsordnungen dieser Gremien werden vom Träger im Einvernehmen mit den Eltern festgelegt, soweit in diesem Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist…“

Der Rat der Kindertageseinrichtungen, der ein Mal jährlich oder öfter tagen kann, berät die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit, bemüht sich um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung und hat die Aufgabe, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren. Hinzu zählt auch die Entscheidung über die Verpflegung.

Gesetzesgrundlage Mitbestimmung Eltern KiTa, Essen in KiTa, Entgelt für Mahlzeiten, JAEB Köln
Wer entscheidet über ein neues Essensangebot?

Catering, Frischküche oder Cook and Freeze. Ernährung ist ein Thema, das oftmals sehr emotional in KiTas diskutiert wird. Die Vorstellungen über ein ideales Verpflegungsangebot sind oftmals unterschiedlich. Das Kinderbildungsgesetz sagt aber klar, dass dies ein Punkt ist, bei dem Elternbeiräte mit einzubeziehen sind.

Gesetzesgrundlage: §10 Abs. 4 KiBiz: Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über die pädagogische Konzeption der Einrichtung, über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung, die Öffnungszeiten, einen Trägerwechsel sowie die Aufnahmekriterien anzuhören. Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen.

Besonders wichtig ist der letzte Satz, da dieser deutlich macht, dass Änderungen nicht nur eine One-Way-Kommunikation sein dürfen. Elternbeiräte müssen angehört und ihre Vorschläge berücksichtigt werden.

Entgelt für Mahlzeiten, JAEB Köln, Erhöhung Essensgeld, Mitbestimmung Elternbeiräte
Wann müssen Elternbeiräte einer Veränderung in der KiTa zustimmen?

Alles wird teurer. So auch die Verpflegung in Kölner KiTas. Doch wann müssen Elternbeiräte nicht nur angehört und eingebunden werden, sondern auch explizit zustimmen? Hier ist das KiBiz besonders deutlich.

Im Idealfall habt ihr euch zusammen mit eurer Leitung und dem Träger auf ein Verpflegungsangebot geeinigt. Wenn die damit entstehenden Kosten für die Eltern teurer sind als die allgemeinübliche Teuerungsrate (also mehr als 2% monatlich), dann müsst ihr als Elternvertretung zwingend zustimmen oder eben ablehnen. Sonst kann das Vorhaben nicht umgesetzt werden. Gleiches gilt auch, wenn das Essensangebot beibehalten wird und die Kosten steigen sollen.

Gesetzesgrundlage: §10 Abs. 5 KiBiz: Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen vor allem die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern sowie die Verpflegung in der Einrichtung, soweit es sich dabei zum Beispiel nicht nur um geringfügige Preissteigerungen im Rahmen allgemeinüblicher Teuerungsraten handelt.

Was können wir als KiTa-Elternbeirat tun, wenn wir weder in die Entscheidung eingebunden wurden, noch der Preiserhöhung zustimmen möchten?

Wichtig ist: Wir als JAEB dürfen und können keine Rechtsberatung leisten. Wir können lediglich aus unserer Erfahrung heraus beraten. Hier findet ihr einen Vorschlag sowie weiterführende Informationen.


Musterschreiben Widerspruch Erhöhung Kosten Essen, Entgelt für Mahlzeiten, JAEB Köln, Elternbeiräte
Was passiert, wenn der neue Vertrag nicht unterschrieben wird?

In Bezug auf die Stadt Köln gilt nach Kommunikation mit dem JAEB Köln:
„[…] in dem Fall greift die bestehende, vertragliche Regelung des weiterhin gültigen Vertrags, dass ein Essensgeld zu zahlen ist, welches vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Die geänderten Zahlungsaufforderungen werden auch in diesen Fällen, wie angekündigt, im Laufe des Dezember 2024 versendet und sind ab 1.02.2025 zu leisten“.

Musterschreibung zum Widerspruch gegen die Erhöhung des Entgeltes für Mahlzeiten

Sehr geehrte/r Frau/Herr xy,

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx.


Bei vorheriger Einbindung zur Auswahl des Verpflegungsangebotes:


Wir freuen uns, dass es nach gemeinsamer Auswahl eines Caterers/eines Koches o.ä. nun zum xx.xx.xxx ein verbessertes Verpflegungsangebot in unserer KiTa geben soll. Die damit verbundene Preiserhöhung von >5% sehen wir als nicht gerechtfertigt an, da (bitte individuelle Gründe einsetzen).

Als Elternbeirat der KiTa xy machen wir von dem in §10 Abs. 5 KiBiz verankerten Mitbestimmungsrecht Gebrauch und widersprechen der Preiserhöhung für das Entgelt für Mahlzeiten von xx€ auf xx€ monatlich.
Außerdem nehmen wir Bezug auf den Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW, Aktenzeichen 322-97.22.02.00* und bitten aus Gründen der Transparenz um eine detaillierte Kostenaufstellung bis zum xx.xx.xxx, damit wir die einzelnen Posten, die den Eltern im Rahmen des Entgeltes für Mahlzeiten in Rechnung gestellt werden, besser nachvollziehen können.


Bei Nichteinbindung in die Auswahl des Verpflegungsangebotes:


In diesem Schreiben haben Sie den Elternbeirat der KiTa xy darüber informiert, dass es zum xx.xx.xxxx einen Catererwechsel/ein verändertes Verpflegungsangebot geben soll. Laut § 10 Abs. 4 KiBiz ist der Elternbeirat bei Entscheidungen dieser Art anzuhören und Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen. Dies ist leider nicht geschehen.

Des Weiteren weisen Sie in Ihrem Schreiben darauf hin, dass das Entgelt für Mahlzeiten von xx€ auf xx€ erhöht werden soll. Dies bedeutet für die Eltern eine Preissteigerung um xx% und fällt somit nicht in den Rahmen einer allgemeinüblichen Teuerungsrate von bis zu 2%. 

Als Elternbeirat der KiTa xy sind wir der Ansicht, dass die Preiserhöhung in diesem Ausmaß nicht gerechtfertigt ist, da (bitte individuelle Gründe einsetzen). Wir machen von dem in §10 Abs. 5 KiBiz verankerten Mitbestimmungsrecht Gebrauch und widersprechen der Preiserhöhung für das Entgelt für Mahlzeiten von xx€ auf xx€ monatlich.

Außerdem nehmen wir Bezug auf den Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW, Aktenzeichen 322-97.22.02.00* und bitten aus Gründen der Transparenz um eine detaillierte Kostenaufstellung bis zum xx.xx.xxx, damit wir die einzelnen Posten, die den Eltern im Rahmen des Entgeltes für Mahlzeiten in Rechnung gestellt werden, besser nachvollziehen können.


Vielen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann und Mimi Muster
Elternbeirat der KiTa xy


*Das Entgelt darf nur die tatsächlich an­fallenden Kosten der Mahlzeiten abdecken; die Kalkulation ist durch den Träger transparent darzulegen. Getränke können im Rahmen des Entgel­tes für Mahlzeiten abgerechnet werden.


Daraus leitet der JAEB Köln ab, dass Personalkosten für Hauswirktschaftskräfte nicht im Entgelt für Mahlzeiten enthalten sein sollten:

In der Version des KiBiz 2007 – 2029 existierte in §21 Abs. 3 die sog. „Verfügungspauschale“.
„Das Land gewährt dem Jugendamt für jede Einrichtung einen zusätzlichen Zuschuss pro Kindergartenjahr zur Unterstützung des Personals (Verfügungspauschale), dessen Höhe sich aus der Anlage 1 zu dieser Vorschrift ergibt. … Weitere Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass die nach diesem Absatz und der Anlage 1 zu dieser Vorschrift auf eine Tageseinrichtung entfallende Verfügungspauschale vollständig zur Finanzierung zusätzlicher Personalkraftstunden oder anderer, das pädagogische Personal unterstützende Kräfte, die über den 1. Wert der Tabelle in der Anlage zu § 19 Absatz 1 hinausgehen, eingesetzt wird. …“

Die Verfügungspauschale konnte klassischerweise für Hauswirtschaftskräfte, aber auch andere Kräfte, die die Fachkräfte in ihrer Arbeit unterstützten, eingesetzt werden. Damals gab es beispielsweise für eine fünftruppige Einrichtung 9000 € monatlich als Verfügungspauschale.

Verfügungspauschale KiBiz 2002 - 2019 NRW; Personalkosten KiTa Hauswirtschaftskräfte

Im Zuge der KiBiz-Novellierung 2019 wurde die Verfügungspauschale in die Kindpauschale integriert und die Summe der Kindpauschalen insgesamt noch einmal deutlich erhöht. (Kindpauschale KiBiz §33)

Zitat Jugendhilfeplanung des Ministeriums MKFFI NRW 2019/2020:

Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) gewährt das Land dem Jugendamt für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach diesem Gesetz geförderten Kindertageseinrichtung eines Trägers betreut wird, einen pauschalierten Zuschuss (Kindpauschale). Die Kindpauschalen erhöhen sich im Kindergartenjahr 2019/2020 um 3 v.H. Mit Inkrafttreten der KiBiz-Reform werden die Kindpauschalen zum Kindergartenjahr 2020/2021 neu festgesetzt und die Verfügungspauschale und die U3-Pauschale integriert.

Übersetzt bedeutet dies, dass es nun keinen gesonderten Betrag mehr gibt, den das Land NRW an die Jugendämter auszahlt und der für Hauswirtschaftskräfte genutzt werden kann. Der Betrag selbst wurde aber in die Kindpauschen integriert und wird in einer Gesamtsumme vom Land an die Jugendämter überwiesen, wovon Hauswirtschaftskräfte finanziert werden können. Deshalb wurde eben diese Summe erhöht.

Der JAEB Köln ist der Meinung, dass Eltern der falsche Ansprechpartner sind, um zu niedrige Landesmittel auszugleichen. Haushaltslücken dürfen nicht durch höhere Essensgelder gestopft werden, indem Eltern ein marodes System quer subventionieren. Ein unterfinanziertes System darf nicht von Eltern aufgefangen werden, gerade dann nicht, wenn die Belastung bereits so hoch ist wie jetzt, in Zeiten des Personalmangels und der Betreuungskürzungen. Die Adresse zur Aufstockung der Landesmittel ist und bleibt das Land NRW selbst und nicht die Eltern, die über Steuern, Beiträge und die Kindererziehung bereits einen hohen Beitrag leisten.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Jugendamtselternbeirat

Registriere dich hier für unseren Newsletter

Wir senden keinen Spam!.