Erhöhung des Entgeltes für Mahlzeiten und wie ihr dem Thema als Elternbeiräte begegnen könnt

Wer entscheidet über die Verpflegung in der Kindertageseinrichtung?

Soll das Verpflegungsangebot in einer KiTa verändert werden, ist dies ein Thema, das unter Einbeziehung der Eltern beschlossen werden muss. Idealerweise werden im Rat der Kindertageseinrichtungen Vorschläge von allen Beteiligten gemacht, verschiedene Angebote eingeholt und die Verpflegung getestet. Erst dann kommt es zu einer Entscheidung über die neue KiTa-Verpflegung.

Gesetzesgrundlage: §10 Abs.1 KiBiz

Was ist der Rat der Kindertageseinrichtung?

§10 Abs.1 KiBiz: „In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Trägern die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet. Regelungen über die Zusammensetzung der Gremien in der Tageseinrichtung und Geschäftsordnungen dieser Gremien werden vom Träger im Einvernehmen mit den Eltern festgelegt, soweit in diesem Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist…“

Der Rat der Kindertageseinrichtungen, der ein Mal jährlich oder öfter tagen kann, berät die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit, bemüht sich um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung und hat die Aufgabe, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren. Hinzu zählt auch die Entscheidung über die Verpflegung.

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Wer entscheidet über ein neues Essensangebot?

Catering, Frischküche oder Cook and Freeze. Ernährung ist ein Thema, das oftmals sehr emotional in KiTas diskutiert wird. Die Vorstellungen über ein ideales Verpflegungsangebot sind oftmals unterschiedlich. Das Kinderbildungsgesetz sagt aber klar, dass dies ein Punkt ist, bei dem Elternbeiräte mit einzubeziehen sind.

Gesetzesgrundlage: §10 Abs. 4 KiBiz: Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über die pädagogische Konzeption der Einrichtung, über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung, die Öffnungszeiten, einen Trägerwechsel sowie die Aufnahmekriterien anzuhören. Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen.

Besonders wichtig ist der letzte Satz, da dieser deutlich macht, dass Änderungen nicht nur eine One-Way-Kommunikation sein dürfen. Elternbeiräte müssen angehört und ihre Vorschläge berücksichtigt werden.

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Wann müssen Elternbeiräte einer Veränderung in der KiTa zustimmen?

Alles wird teurer. So auch die Verpflegung in Kölner KiTas. Doch wann müssen Elternbeiräte nicht nur angehört und eingebunden werden, sondern auch explizit zustimmen? Hier ist das KiBiz besonders deutlich.

Im Idealfall habt ihr euch zusammen mit eurer Leitung und dem Träger auf ein Verpflegungsangebot geeinigt. Wenn die damit entstehenden Kosten für die Eltern teurer sind als die allgemeinübliche Teuerungsrate (also mehr als 2% monatlich), dann müsst ihr als Elternvertretung zwingend zustimmen oder eben ablehnen. Sonst kann das Vorhaben nicht umgesetzt werden. Gleiches gilt auch, wenn das Essensangebot beibehalten wird und die Kosten steigen sollen.

Gesetzesgrundlage: §10 Abs. 5 KiBiz: Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen vor allem die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern sowie die Verpflegung in der Einrichtung, soweit es sich dabei zum Beispiel nicht nur um geringfügige Preissteigerungen im Rahmen allgemeinüblicher Teuerungsraten handelt.

Was können wir als KiTa-Elternbeirat tun, wenn wir weder in die Entscheidung eingebunden wurden, noch der Preiserhöhung zustimmen möchten?

Wichtig ist: Wir als JAEB dürfen und können keine Rechtsberatung leisten. Wir können lediglich aus unserer Erfahrung heraus beraten. Hier findet ihr einen Vorschlag sowie weiterführende Informationen.


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Musterschreibung zum Widerspruch gegen die Erhöhung des Entgeltes für Mahlzeiten

Sehr geehrte/r Frau/Herr xy,

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx.


Bei vorheriger Einbindung zur Auswahl des Verpflegungsangebotes:


Wir freuen uns, dass es nach gemeinsamer Auswahl eines Caterers/eines Koches o.ä. nun zum xx.xx.xxx ein verbessertes Verpflegungsangebot in unserer KiTa geben soll. Die damit verbundene Preiserhöhung von >5% sehen wir als nicht gerechtfertigt an, da (bitte individuelle Gründe einsetzen).

Als Elternbeirat der KiTa xy machen wir von dem in §10 Abs. 5 KiBiz verankerten Mitbestimmungsrecht Gebrauch und widersprechen der Preiserhöhung für das Entgelt für Mahlzeiten von xx€ auf xx€ monatlich.
Außerdem nehmen wir Bezug auf den Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW, Aktenzeichen 322-97.22.02.00* und bitten aus Gründen der Transparenz um eine detaillierte Kostenaufstellung bis zum xx.xx.xxx, damit wir die einzelnen Posten, die den Eltern im Rahmen des Entgeltes für Mahlzeiten in Rechnung gestellt werden, besser nachvollziehen können.


Bei Nichteinbindung in die Auswahl des Verpflegungsangebotes:


In diesem Schreiben haben Sie den Elternbeirat der KiTa xy darüber informiert, dass es zum xx.xx.xxxx einen Catererwechsel/ein verändertes Verpflegungsangebot geben soll. Laut § 10 Abs. 4 KiBiz ist der Elternbeirat bei Entscheidungen dieser Art anzuhören und Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen. Dies ist leider nicht geschehen.

Des Weiteren weisen Sie in Ihrem Schreiben darauf hin, dass das Entgelt für Mahlzeiten von xx€ auf xx€ erhöht werden soll. Dies bedeutet für die Eltern eine Preissteigerung um xx% und fällt somit nicht in den Rahmen einer allgemeinüblichen Teuerungsrate von bis zu 2%. 

Als Elternbeirat der KiTa xy sind wir der Ansicht, dass die Preiserhöhung in diesem Ausmaß nicht gerechtfertigt ist, da (bitte individuelle Gründe einsetzen). Wir machen von dem in §10 Abs. 5 KiBiz verankerten Mitbestimmungsrecht Gebrauch und widersprechen der Preiserhöhung für das Entgelt für Mahlzeiten von xx€ auf xx€ monatlich.

Außerdem nehmen wir Bezug auf den Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW, Aktenzeichen 322-97.22.02.00* und bitten aus Gründen der Transparenz um eine detaillierte Kostenaufstellung bis zum xx.xx.xxx, damit wir die einzelnen Posten, die den Eltern im Rahmen des Entgeltes für Mahlzeiten in Rechnung gestellt werden, besser nachvollziehen können.


Vielen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann und Mimi Muster
Elternbeirat der KiTa xy


*Das Entgelt darf nur die tatsächlich an­fallenden Kosten der Mahlzeiten abdecken; die Kalkulation ist durch den Träger transparent darzulegen. Getränke können im Rahmen des Entgel­tes für Mahlzeiten abgerechnet werden.


Weitere Informationen zu diesem Thema:

Jugendamtselternbeirat

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