Wie läuft das eigentlich mit der KiTa-Finanzierung bzw. was genau und wieviel müssen die Eltern wann an wen bezahlen? Und (wo/wann) gibt es ein Problem?

Der Versuch eines einfachen Überblicks über ein schwieriges Thema (Details & mehr dazu dann weiter unten):

  • Die allermeisten KiTas in Köln werden nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) durch Steuergelder gefördert (finanziert). Das gleiche gilt für Tagesmütter und -väter (=Tagespflegepersonen, TPP).
  • Eltern bezahlen dann an das Jugendamt einen einkommensabhängigen „Elternbeitrag“. Davon gibt es einige Ausnahmen:
    • Für alle sind nun die letzten beiden KiTa-Jahre vor der Einschulung beitragsfrei
      (§ 50 Abs. 1 KiBiz: „Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.“)
    • Beitragsfreiheit gibt es ebenso für Gering-/Nichtverdiener*innen (bis EUR 12.271 Jahreseinkommen), insbesondere Personen, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II – „Hartz 4“), Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII – „Sozialhilfe“) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten
    • (siehe auch: Gebührentabelle für Köln: Elternbeiträge der Kindertageseinrichtungen – Stadt Köln (stadt-koeln.de))
  • KiTas (und Tagespflegepersonen) können von den Eltern ein Entgelt für Mahlzeiten verlangen.
  • Zusätzliche Gebühren oder Beiträge sind nicht erlaubt! Dies schließt auch sämtliche Beiträge für Ausflüge, Materialkosten, Windelkasse, Bastelgeld, Aufnahmegebühren, längere Öffnungszeiten, oder eine verpflichtende Arbeitsleistung („Elternstunden“) usw. aus.

Von diesem Prinzip gibt es grds. keine Ausnahmen, aber folgende Besonderheiten:

  • Geld für besondere Materialien, Ausflüge, zusätzliche Aktivitäten können von Eltern – aber nur freiwillig – z.B. durch einen Förderverein gezahlt werden.
  • KiTas, die von Elterninitiativen getragen werden (= der KiTa-Träger ist ein Elternverein i.S.d. § 36 Abs. (2) Nr. 3 KiBiz), erhalten nach dem KiBiz nur 96,6% Förderung, müssen also den eigenen Trägeranteil (von 3,4%) durch den Elternverein selbst finanzieren. Dieser Vereins-Mitgliedsbeitrag der Eltern an den Trägerverein ist ein erlaubter Beitrag (also kein verbotener Zusatzbeitrag).
  • Rein privat-gewerbliche KiTas oder Tagespflegen werden nicht durch öffentliches Steuergeld nach dem KiBiz gefördert, und können ihre „Preise“ also wie jedes Unternehmen völlig frei festsetzen.

Allen KiTas steht es grds. frei, auf die staatliche KiBiz-Förderung zu verzichten und „Geld in unbegrenzter Höhe“ 😉 von den Eltern zu erheben. Wer aber Steuergeld „mitnehmen“ möchte, muss sich an die Spielregeln halten.

Hier findet ihr auch eine Präsentation des Landeselternbeirats NRW dazu.

Rückzahlung zu Unrecht erhobener Zusatzbeiträge

Einige Eltern haben gerichtlich gegen KiTa-Träger, die zuvor (verbotenerweise) Zusatzbeiträge erhoben hatten, auf Rückzahlung geklagt und gewonnen. Wir haben einige Urteile auf unserer Webseite dokumentiert (z.B. AG Köln, LG Köln, AG Köln und LG Köln) und vernetzen gerne interessierte Eltern oder Elternbeiräte der betroffenen KiTa-Träger.

Übrigens: auch in sog. Arbeitgeber-, arbeitgebernahen oder Betriebs-KiTas gilt das Verbot der Zusatzbeiträge. Sofern der Arbeitgeber/Betrieb dafür also Zusatzkosten bezahlt, ist eine solche Betriebs-KiTa (oder sind „Belegplätze“ in einer betriebsnahen KiTa) eine – sicherlich schöne, sehr attraktive – Zusatzleistung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Diese Arbeitgeber(!)-Kosten dürfen aber nicht den betroffenen Eltern in Rechnung gestellt oder gar vom Lohn/Gehalt abgezogen werden! (Auch nicht, wenn man „das unterschrieben hat“ – wir halten eine solche Zusatzabrede für nicht rechtswirksam! Der JAEB oder auch das Jugendamt haben hier aber keine Handhabe. Betroffene Eltern sollten dies direkt mit der Personalabteilung bzw. mit dem Betriebsrat/Personalrat klären. Wir helfen aber gerne mit Aufklärung und Argumenten mit.)

Wo ist das Problem mit dem Entgelt für Mahlzeiten?

Die meisten KiTa-Träger, die zuvor (verbotenerweise) Zusatzbeiträge erhoben hatten, haben diese nun abgeschafft. Da in der Gesamtfinanzierung manchen KiTas nun Geld zu fehlen scheint, versuchen wenige KiTas nun durch ein „recht üppiges“ sog. Essensgeld die finanzielle Lücke zu schließen. Das sind aber Ausnahmefälle.

Aber auch allgemein ist in vielen KiTas – sowohl der Leitung, dem KiTa-Träger als auch den Eltern und Elternbeirat – unklar, wie genau das Entgelt für Mahlzeiten berechnet werden darf oder muss. Nur die reinen Zutaten (Nahrung und Getränke), oder auch Personalkosten für Köch*innen? Anteilige Anschaffungskosten für Geschirr, Töpfe, Kühlschrank und Kücheneinbau? Allgemeiner Anteil an den Gesamtkosten Strom, Heizung, Miete, Schornsteinfeger, Müllabfuhr? Was ist mit x,x % Personalkosten der KiTa-Leitung für die yy Minuten pro Woche sich um das Essen zu kümmern? (Wir haben schon lange Listen mit noch mehr möglichen und unmöglichen Kosten gesehen!) Es gibt leider mehr Fragen als Antworten.

Unsere Position als JAEB Köln ist: Nur die Nahrung selbst soll berechnet werden, da Personal- und Allgemeinkosten der KiTas bereits durch die Kindpauschalen im KiBiz abgedeckt sind.

Gemeinsam mit dem LEB (Landeselternbeirat) NRW versuchen wir aber auch eine offizielle Klärung über das Ministerium (MKFFI NRW) zu erreichen.

KiTa-Finanzierung durch das KiBiz NRW:

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: auch wenn wir uns strikt gegen Zusatzgebühren für Eltern wehren, setzen wir uns selbstverständlich(!) für einen besseren Personalschlüssel, einen Kita-Ausbau sowie für Qualifizierungsmaßnahmen und gute Bezahlung für KiTa-Fachkräfte ein.
Wir als JAEB Köln fordern nicht nur eine Erhöhung der Anzahl der Kita-Plätze (Quantität), sondern auch eine Verbesserung der Qualität durch mehr Ressourcen, Material, Räume, und mehr Personal (= besserer Personalschlüssel) sowie unterstützen die Forderung der Gewerkschaften nach Gehalterhöhungen etc. All dies muss in unseren Augen so finanziert werden, dass die Arbeitsbedingungen sowie das Bildungsangebot verbessert werden. Dies ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe (= Steuergeld), und eben nicht von den Kindern und Eltern selbst zu erheben (mit den Auswirkungen einer sozialen Schieflage).

Das Jugendamt der Stadt Köln zahlt die Fördermittel (dies sind kommunale Mittel und Landesmittel) an die KiTa-Träger nach dem KiBiz NRW wie folgt d.h. der Trägeranteil (=Finanzierungsanteil des jeweiligen KiTa-Trägers) beträgt:

  • kirchliche KiTas
    (wenn es sich um eine Kirche oder Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts handelt): Trägeranteil 10,3 Prozent (also Zuschuss 89,7 Prozent)
  • „freie Träger“
    (wenn es sich um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 25 Absatz 1 handelt, der nicht zugleich in kirchlicher Trägerschaft ist) 7,8 Prozent (also Zuschuss 92,2 Prozent),
  • „Elterninitiativen“
    (wenn es sich beim Träger um einen Verein handelt, dem Erziehungsberechtigte von mindestens 90 Prozent der die Einrichtung besuchenden Kinder angehören, die nach ihrer Zahl oder der Satzung sowohl die für die laufende Beschlussfassung als auch die für die Änderung der Satzung erforderliche Mehrheit haben) 3,4 Prozent (also Zuschuss 96,6 Prozent)
  • „Städtische KiTa“
    (wenn es sich beim Träger der Einrichtung um den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, eine sonstige kreisangehörige Gemeinde oder einen sonstigen Gemeindeverband (kommunale Trägerschaft) handelt) 12,5 Prozent (also Zuschuss 87,5 Prozent).

(Sobald wir dazu kommen, werden wir mal die Finanzierungs-Details aus dem KiBiz u.a. „Kindpauschalen“ nach § 33, den „Mietzuschuss“ nach § 34 und dem Verfahren zum „Verwendungsnachweis“ nach § 39 oder den „Rücklagen“ nach § 40 hier etwas aufdröseln. Für heute sprengt das den Rahmen. Wer selbst im KiBiz lesen möchte, bitte hier klicken.)

Die häufige Aussage „unsere KiTa macht ein finanzielles Minus“ ist also kritisch zu hinterfragen: hat der Träger tatsächlich schon den eigenen Trägeranteil dazu gegeben? Es geht ja nicht darum, dass z.B. KiTas in freier Trägerschaft nur mit 92,2% oder kirchliche KiTas nur mit 89,7% auskommen (oder entsprechend „weniger Leistung anbieten“) sollen! Hier sind auch z. B. die Elternbeiräte (und der „Rat der KiTa“) gefordert, auf eine ausreichende finanzielle Ausstattung und 100%-Leistung zu achten.

Es ist vermutlich für alle Eltern zunächst etwas irritierend, warum die Kosten nicht zu 100% übernommen werden. Immerhin ist Kinderbetreuung doch erwünscht und soll gefördert werden! Die politische Idee dahinter ist wohl einerseits, das „Kinderbetreuung kein Geschäftsmodell“ werden soll. Schon jetzt drängen teilweise Unternehmen auf den KiTa-Markt, die eine lukrative Verdienstchance wittern. Im Sinne der Kinder wird aber denjenigen „freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe“, die aus einer besonderen pädagogischen Überzeugung handeln, mehr Vertrauen entgegen gebracht. Andererseits wird das plakative, überspitzte Zitat „wer missionieren will, muss Geld mitbringen“ aus der Kölner Szene überliefert. Die NRW-Gesetzeslage zur Finanzierung ist jedenfalls derzeit so, wie sie ist. Die aktuelle Finanzierung soll auch gerade die Trägervielfalt fördern und erhalten, also nicht nur vollfinanzierte staatliche (oder städtische) KiTas hervorbringen. Der Hintergrund in Deutschland: aus historischen Gründen sollte die Trägervielfalt ähnlich wie der Bildungsförderalismus möglichst unabhängige Bildungschancen garantieren, die nicht staatlich zentral gesteuert werden.

In einigen Kommunen in NRW hat jedoch die Stadt/Kommune den Trägeranteil – vollständig oder teilweise – übernommen, zahlt also letztlich doch 100% Finanzierung an alle KiTa-Träger. In Köln ist das (noch) nicht der Fall, aber in Diskussion.

Als JAEB fordern wir jedoch zunächst die Nutzung von Steuergeld aus dem kommunalen Kölner Haushalt für eine Entlastung der Eltern von Elternbeiträgen, insbesondere der unteren Einkommensgruppen. Bildungsangebote sollten nicht von finanziellen Mitteln der Eltern abhängig sein. Sollten KiTa-Träger in Köln den KiBiz-Träger-Anteil durch öffentliches Geld erstattet bekommen, wünschen wir im Gegenzug also eine Entlastung der Eltern. Ebenso wichtig ist uns eine Kontrolle der (eigentlich selbstverständlichen) völligen Einhaltung des KiBiz, also auch der gesetzlich vorgesehenen demokratischen Beteiligung und Mitwirkung der Eltern durch Elternbeiräte.

Freiwillige Beiträge von Eltern & Fördervereine

Sofern Eltern – oder Großeltern, Patentanten, Unternehmen als Sponsoren o. ä. – freiwillig zusätzliche finanzielle Mittel für die KiTa aufbringen möchten, ist das natürlich prima. Der Königsweg ist dazu ein Förderverein: ein echter, beim Vereinsregister eingetragener Verein, der beim Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Dies nutzen viele KiTas, sowohl bei freien Trägern als auch bei städtischen KiTas.

Wichtig: die zusätzlichen Angebote müssen für ALLE Kinder der KiTa zugänglich sein, ob die Eltern nun Mitglied im Förderverein sind oder nicht.

Wir stellen gerne Tipps & „best practice“ zur Verfügung (sobald wir dazu kommen) oder vernetzen – gerne jetzt schon – interessierte KiTa-Fördervereine.

Was stets – am besten in Absprache mit der KiTa-Leitung – auch ohne Förderverein geht, sind Sachspenden oder Kooperationen der Eltern untereinander. Wir starten mal eine Liste mit ersten Ideen:

  • Beispiel Sonnencreme:
    Bevor jedes Kind eine eigene Creme mitbringt, schaffen die Eltern eine Flasche für die ganze Gruppe an (oder 2 Sorten: „Allergie/sensitiv“ & „normal“). Die Erzieher*innen können einfacher alle Kinder eincremen, und müssen nicht einzeln jedem Kind/Eltern hinterherlaufen, wenn es leer ist. (Und im Herbst haben nicht 25 Kinder alle eine halbvolle Flasche übrig!) Die KiTa meldet sich rechtzeitig, wenn neue Creme benötigt wird. Wenn interessierte Eltern 1-2 Euro „in den Hut werfen“ genügt das pro Saison völlig, auch wenn nicht alle mitmachen.
  • Windeln & Feuchttücher etc.:
    Anstatt dass alle Eltern alle Pflegeprodukte immer selbst anschaffen, hinbringen, den Vorrat im Blick behalten (und die Kita auch Platz für so riesiges Vorratsregal haben) muss, bieten sich auch hier Kooperationen an: es darf halt nur kein „verpflichtendes Zwangsmodell“ der KiTa sein, sondern eben freiwillig unter den Eltern organisiert.
  • Wir freuen uns über Eure Erfahrungen und weitere Vorschläge – bitte per E-Mail an info@jaeb.koeln.

Jugendamtselternbeirat

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