Oder: Was fällt unter ein Entgelt für Mahlzeiten?
KiTa-Beiträge bestehen aus einem einkommensabhängigen Elternbeitrag an die Stadt Köln und einem Entgelt für Mahlzeiten. Zusätzliche Gebühren oder Kosten für Eltern sind in öffentlich geförderten KiTas nicht erlaubt. Ob Eure KiTa öffentliche Fördergelder erhält, erkennt ihr daran, dass ihr den Elternbeitrag an das Jugendamt (Stadt Köln) bezahlt.
Warum dürfen KiTas eigentlich keine zusätzlichen Beiträge erheben?
Wer eine Anerkennung als Träger der öffentlichen Jugendhilfe erlangen möchte, muss „ …gemeinnützige Ziele verfolgen“ (so steht es im Achten Sozialgesetzbuch in § 75 Abs. 2 SGB VIII).
Gemeinnützig sollen KiTas deshalb sein, damit jedes Kind, unabhängig von seiner Herkunft und Ressourcen der Eltern, eine faire Chance auf frühkindliche Bildung hat. Und diese Chance darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) greift diesen Paragraphen auf und definiert ganz genau, was ein Träger einnehmen darf. Das Jugendamt kann hier dem Träger erlauben, ein Entgelt für Mahlzeiten (das „Essensgeld“) von Eltern einzuziehen. Das ist deshalb so genau geregelt, damit KiTas dem Wohle aller Kinder dienen und hier nicht Einnahmen generiert werden, an denen sich Träger bereichern.
Frühkindliche Bildung ist für alle Kinder da!
Es gibt nur zwei Möglichkeiten für zusätzliche Gebühren & Kosten:
- Natürlich bleibt es KiTa-Trägern überlassen rein private KiTas zu gründen. In Köln gibt es einige wenige sog. privat-gewerbliche KiTas (mit etwa 635 Plätzen im Jahre 19/20). Ohne öffentliche Förderung durch Steuergelder haben solche Träger das Recht selbst zu entscheiden, was sie Eltern in Rechnung stellen.
- Eine weitere Ausnahme sind Elterninitiativen. Hier sind Eltern mit dem Elternverein gleichzeitig Träger der KiTa und finanzieren sie durch den Mitgliedsbeitrag zum Trägerverein mit. Sie haben damit aber auch die demokratische Entscheidungsmacht in „Ihrer KiTa“.
Aktuelle Situation & Essensgeld
In letzter Zeit erreichen uns viele E-Mails zum Thema Erhöhung der Essensgelder in KiTas. Nach dem Erlass des Familienministeriums (MKFFI) im August 2020 (wir berichteten hier), hat auch das Kölner Jugendamt deutlich an alle Kölner KiTa-Träger kommuniziert, dass nur diejenigen öffentliche Jugendhilfeförderung nach KiBiz erhalten, die sich verpflichten, keine zusätzlichen Gelder von Eltern einzunehmen. Seither ist einiges passiert.
- Ein paar Träger haben ihre Trägerschaft aufgegeben.
- Andere Träger haben Fördervereine ins Leben gerufen. Zur Erinnerung: Fördervereine sind eine freiwillige Möglichkeit, um KiTas zu unterstützen. Zu einem Beitritt darf der Träger Eltern nicht verpflichten.
- Von vielen Elternbeiräten hören wir, dass nun die Essensgelder plötzlich erhöht wurden. Teilweise sogar um 50-60 € pro Monat und Kind auf bis sogar EUR 145 monatlich.
Das Thema zusätzliche Kosten scheint viele KiTa-Elternbeiräte in NRW zu bewegen, weshalb das Familienministerium (MKFFI) im November einen neuen Erlass veröffentlicht hat. Darin heißt es:
„Das KiBiz ermächtigt die Träger von Kindertageseinrichtungen, ein Entgelt für Mahlzeiten (auch „Essensgeld“ oder „Verpflegungsgeld“ genannt) zu verlangen. … Das Entgelt darf nur die tatsächlich anfallenden Kosten der Mahlzeiten abdecken; die Kalkulation ist durch den Träger transparent darzulegen.“ (siehe Erlass vom 12.11.2020)
Wichtig: Bei der Erhöhung der Essensgelder habt ihr als Elternbeiräte das Recht eine Kostenaufstellung vom Träger zu verlangen. Der Träger muss die Kosten transparent für euch auflisten. Sicherlich geht es hier nicht um eine Buchhaltung bis ins Detail. Aber ein Überblick, was wer wann Eltern in Rechnung stellt, ist wichtig. Danach dürft ihr als Elternbeirat entscheiden, ob ihr mit dieser Erhöhung einverstanden seid. Erst dann darf der Träger die Essengelder erhöhen. Natürlich ist das nur notwendig, wenn es sich nicht nur um ein paar Cent handelt, die der Träger im Rahmen der allgemeinen Preissteigerung aufschlägt (siehe KiBiz §10, Abs. 5).
Ausblick
Die Themen Fördervereine, Essensgelderhöhungen und Zusatzgebühren werden Kölner Eltern sicherlich auch weiterhin noch beschäftigen. Erst letzte Woche waren Kölner KiTa-Eltern, die gegen zu Unrecht gezahlte Gebühren geklagt hatten, am Amtsgericht Köln erfolgreich.
Wir als JAEB Köln wünschen uns, dass der Begriff „Entgelt für Mahlzeiten“ genau definiert wird. Momentan ist noch nicht abschließend geklärt, was in diesem Zusammenhang „kostendeckendes Entgelt“ bedeutet. Ob darunter auch Lagerungskosten für Lebensmittel oder andere Posten fallen dürfen, ist noch offen.
JAEB unterstützt bei Fragen und Beschwerden
Viele Eltern haben Angst, den hart erkämpften KiTa-Platz zu verlieren, wenn sie genauer nachfragen, sich auch mal beschweren oder die Zustimmung verweigern. Hier möchten wir den Eltern Mut machen, auch solche Dinge anzusprechen. Ihr seid mit diesen Schwierigkeiten nicht alleine. Nur gemeinsam können wir Themen wie zusätzliche Kosten aufklären.
Wenn ihr Probleme mit Gebührenerhöhungen, „unfreiwilligen“ Beitritten zu Fördervereinen oder anderen Zusatzgebühren habt, meldet euch gerne bei info@jaeb.koeln. Natürlich dürft ihr uns auch gerne zu anderen Themen anschreiben.
Euer JAEB Köln
1 Kommentar
Kölner Urteil: KiTa-Zusatzgebühren sind zurückzuerstatten – JAEB Köln · 09.12.2020 um 15:02
[…] Zusatzgebühren, Essensgelder & Co. […]
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