Quarantäneregeln vom Bund >> zum Land NRW >> zur Stadt Köln

Der Bund

Die Gesundheitsministerkonferenz hat am 06.09.2021 die Änderung der Quarantänerichtlinien für KiTas und Schulen beschlossen. Auf Bundesebene einigte man sich auf eine Verkürzung der Quarantänezeit von Kontaktpersonen 1. Grades von 14 auf 5 Tage mit der Möglichkeit einer Freitestung. Die Regelung gilt für asymptomatische enge Kontaktpersonen (Kinder).

Hier der Link zum Beschluss

Das Land NRW

Auf der Grundlage des GMK-Beschlusses hat NRW die Quarantäneregelungen noch einmal angepasst und geht somit einen Weg, der Kindern auch im Kontaktfall einen KiTa-Besuch ermöglicht. Voraussetzung ist, dass kein Ausbruchsgeschehen in der KiTa selbst besteht. In diesem Fall können Gesundheitsämter vor Ort Entscheidungen für Quarantänen treffen. Eine Freitestung nach 5 Tagen ist aber dennoch möglich.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann:

„Das Gesundheitsministerium nimmt die Hinweise, die uns in den letzten Tagen aus der Kinder- und Jugendmedizin zu den gesundheitlichen Auswirkungen eines strengen Quarantäneregimes an Schulen und in der Kindertagesbetreuung erreicht haben, sehr ernst. Auch deshalb setzen wir den gestrigen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern um: Dort, wo Infektionen nachweislich nicht in Kitas und Schulen hereingetragen wurden, verzichten wir auf die Quarantänisierung ganzer Klassen, aber steigern die Testfrequenz. Dort, wo Hinweise auf ein Infektionsgeschehen vorliegen, handeln wir konsequent, schaffen aber die Möglichkeit zur Freitestung für nachweislich gesunde Kinder. Wir schaffen somit eine Regelung mit Augenmaß, die sowohl die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen sicherstellt, als auch ihr Recht, am Präsenzunterricht und der Betreuung teilzunehmen.“

so in der Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums zu lesen.

Hier die wichtigsten Fakten des Erlasses vom 10.09.2021:

  • Kinder, die bereits vor dem Erlass als Kontaktpersonen 1. Grades (KP1) in Quarantäne waren, haben nach 5 Tagen die Möglichkeit sich freitesten zu lassen (am besten den/die Kinderarzt/ärztin kontaktieren)
  • Die Absonderung soll sich i.d.R. nur auf das infizierte Kind beziehen
  • Bei Anordnung einer Quarantäne für Kontaktpersonen (bei Ausbruchsgeschehen in der KiTa), gibt es die Möglichkeit für Kinder, sich freizutesten

Das Land NRW geht einen anderen Weg, als die Stadt Köln. Während das Land 14 Tage lang in einem Kontaktfall mit Antigen-Schnelltests verpflichtend testet, bleibt Köln bei dem PCR-Pooling mit Lollitests in KiTas.

Die Stadt Köln:

In Kölner Kindertageseinrichtungen wird weiterhin freiwillig mit Lollitests getestet.

In einem Kontaktfall gilt Folgendes:

  • Nur die positiv getestete Person (Indexfall) geht in Quarantäne
  • Enge Kontaktpersonen (KP1) können die Einrichtung besuchen, die Teilnahme an einer täglichen Testung (siehe Punkt 3) vorausgesetzt. Wichtig: Erfolgt keine Teilnahme an der Testung, wird eine Quarantäne angeordnet.
  • Es wird an 5 Tagen in Folge in der Kita getestet mit folgendem
    Ablauf: Es erfolgt weiterhin und durchlaufend wie bisher eine Pooltestung jeden Montag und Mittwoch. An drei weiteren Tagen erfolgt in der Kita eine Einzeltestung mit der Lolli-Methode.

Beispiel:
Montag:                                              Feststellung eines Indexfalls im Poll
Dienstag:                                            Auflösung des Pools (Einzeltests in der Kita)
Mittwoch:                                         Pooltestung (wie bisher)
Donnerstag und Freitag:             jeweils Einzeltestung in der Kita
Montag:                                             Pooltestung

Dann wieder im üblichen Rhythmus 2x wöchentlich die Pooltestung.

Hier der Ablauf in einem Kontaktfall in der KiTa:

Der JAEB Köln hat in den letzten Wochen viele Anrufe von Eltern bekommen, deren Kinder als Kontaktpersonen für 14 Tage in Quarantäne geschickt wurden. Viele Eltern waren sehr verzweifelt über die Quarantäneanordnungen, da insbesondere in engen Stadtwohnungen eine Quarantäne einen deutlichen Einschnitt bedeutet. Manche Kinder waren mehrfach von langen Quarantänemaßnahmen betroffen. Dies stellt sowohl für Kinder als auch für Eltern eine große Belastung dar. Kinder wurden von Betreuungsangeboten abgeschnitten, ohne die Möglichkeit einer Freitestung. Der JAEB Köln begrüßt die Alternative PCR-Lollitests anstatt Quarantäne für Kontaktpersonen im Sinne der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit und freut sich, dass negativ getestete Kinder ein kleines Stück mehr „Normalität“ zurück bekommen. Mitten in einer Pandemie ist aber auch bei einer veränderten Abwägung zwischen Infektionsschutz & Kindeswohl leider noch lange nicht „Normalität“.

Mehrstufiges Schutzkonzept :

Wir weisen hier auf das Kölner Schutzkonzept für geöffnete Schulen und Kitas hin, welches auch die Möglichkeit der Bestellung von Luftfiltergeräten beinhaltet. Der JAEB ist intern – wie viele Eltern – uneinig, ob diese Maßnahme auch an KiTas sinnvoll wäre (und wir haben im Rahmen unserer ehrenamtlichen Arbeit leider keine Kapazität hierzu zu beraten; wer dies diskutieren möchte, wendet sich bitte an die Stadt Köln, das Jugendamt oder die/den Virolog*in des eigenen Vertrauens).

Wichtig für Eltern: Wenn Kita-Leitungen und Träger über die Möglichkeit der Bestellung von Luftfiltergeräten beraten oder entscheiden, hat der Elternbeirat dazu die normalen Beteiligungsrechte (rechtzeitige Information, muss angehört werden, Hinweise sollten angemessen berücksichtigt werden).

Weitere Dokumente:

Quarantäneregelungen in Kölner KiTas.

Coronaschutzverordnung des Landes NRW gültig ab 11.09.2021

Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW gültig ab 11.09.2021

Corona-Test-/Quarantäneverordnung des Landes NRW gültig ab 11.09.2021

Jugendamtselternbeirat

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