Was passiert, wenn mein Kind Kontaktperson 1 einer mit dem Corona-Virus infizierter Person wird und ich aufgrund von Betreuung nicht arbeiten kann?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hier die Entgeltfortzahlung aufgrund von Kinderbetreuung neu geregelt. Auch Erziehungsberechtigte, deren Kinder nicht von einer Infektion selbst, sondern nur von Quarantäne aufgrund von Kontakt zu infizierten Personen betroffen sind, bekommen Entgeltfortzahlung, wenn sie nicht zur Arbeit gehen können. Wichtig: Die Regelung gilt nicht, Weiterlesen…

Wo finde ich aktuelle Regelungen und Informationen der Stadt Köln zur Kinderbetreuung und Corona-Virus?

Die Stadt Köln hat für Köln selbst noch einmal individuelle Regelungen zur Eindämmung des Virus getroffen, darunter Regelungen für den Alkoholverkauf. Den Link findet ihr hier. Eine FAQ-Seite zum Umgang mit dem Coronavirus in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen hat die Stadt Köln hier zusammengesetzt. Für KiTas gelten die Bestimmungen des Landes Weiterlesen…

Darf ich als Elternteil die KiTa betreten?

Aktuell gibt es kein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen. Nach Empfehlung des Landes können Eltern ihr Kind bis zum Gruppenraum begleiten. Dabei müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der KiTA-Träger kann aber per Hausrecht eigene Regelungen treffen. Hier kann es vorkommen, dass Kinder auch an der Eingangstür abgegeben werden. Anders für Kölner Schulen: Weiterlesen…

Wo finde ich Informationen des Landes/Familienministeriums NRW (MKFFI NRW) zum Thema Corona und Kinderbetreuung?

Das Familienministerium und das Land NRW fassen viele Informationen für unterschiedliche Zielgruppen auf ihren Internetseiten zusammen. Wichtig für Familien mit KiTa-Kinder sind wohl ganz besonders die Regelungen zur Kinderbetreuung in Corona-Zeiten (findet ihr in der Corona-Betreuungsverordnung) und Regelungen zur Quarantäne (findet ihr in der Quarantäneverordnung). Hier findet ihr den Link Weiterlesen…

Wofür ist die Corona-Schutzverordnung gedacht? Was unterscheidet sie von der Corona-Betreuungsverordnung?

In der Corona-Schutzverordnung werden Regelungen für die gesamte Bevölkerung in NRW getroffen. Von manchen Regelungen ist die Betreuung in KiTas, an Schulen oder anderen Tageseinrichtungen ausgenommen. Deshalb wird in der Corona-Betruungsverordnung noch Näheres zu Kindern, Jugendlichen und Fachkräften geregelt. Wichtig: Immer zuerst einen Blick in die Corona-Schutzverordnung werfen und im Weiterlesen…

Müssen Erzieher*innen die Hygienemaßnahmen alle alleine umsetzen?

Das Land NRW hat ein Programm für Alltagshelfer*innen aufgesetzt und kommt mit Landesmittel für den Einsatz von Alltagshelfer*innen auf. Jede KiTa kann dadurch eine solche Person einstellen, die bei Hygienetätigkeiten und allgemeinen Aufgaben unterstützt. Das Programm wurde bis einschließlich 31. Juli 2021 verlängert Wichtig: Der/die Alltagshelfer/in darf KEINE pädagogischen Aufgaben Weiterlesen…

Wann bekomme ich keine Entgeltersatzleistungen, obwohl ich mein Kind in Quarantäne betreuen muss?

Nach der Reform des Infektionsschutzgesetzes wurde auch der §56 Abs. 1a IfSG angepasst. Eltern, die aufgrund einer Quarantäne ihres Kindes (auch wenn das Kind Kontaktperson 1 geworden ist) oder bei KiTa-/Schulschließungen haben nun Anspruch auf Entgeltersatzleistung. Hier findet ihr die entsprechenden Gesetzesänderungen und wer Anspruch auf Erstattung hat. Anspruch hat Weiterlesen…