Essensgeld; Entgelt für Mahlzeiten, Erhöhung JAEB Köln, KiTas Köln; Musterschreiben

Entgelt für Mahlzeiten

Erhöhung des Entgeltes für Mahlzeiten und wie ihr dem Thema als Elternbeiräte begegnen könnt Wer entscheidet über die Verpflegung in der Kindertageseinrichtung? Soll das Verpflegungsangebot in einer KiTa verändert werden, ist dies ein Thema, das unter Einbeziehung der Eltern beschlossen werden muss. Idealerweise werden im Rat der Kindertageseinrichtungen Vorschläge von Weiterlesen…

Sprach-KiTas für 2023 gesichert!

Wir freuen uns sehr, dass sich die Finanzierung der Sprach-KiTas vorerst geklärt hat. Nachdem das Bundesprogramm Sprach-KiTas zum Ende des Jahres auslaufen sollte, hat sich der Bund nach deutlicher Kritik von vielen Seiten dazu entschlossen, das Programm bis zum Sommer 2023 weiter zu finanzieren. Für NRW teile daraufhin Josefine Paul, Weiterlesen…

Urteil Amtsgericht, Zusatzgebühren, JAEB Köln, KiTa

Amtsgericht Köln, nochmals: Rückzahlung von Zusatzgebühren (116 C 379/20)

Die gerichtlichen Entscheidungen zu Gunsten von Eltern gehen weiter. Am 8. Juni 2021 hat das Amtsgericht Köln (diesmal die Abteilung 116) mit Urteil zum Aktenzeichen 116 C 379/20 entschieden: „Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 4.030,00 EUR nebst 5% Zinsen […] zu zahlen.“ https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2021/116_C_379_20_Urteil_20210608.html Als Weiterlesen…

Landgericht Köln: KiTa-Zusatzbeiträge nicht rechtmäßig (26 O 538/20)

Ein nächstes Urteil ist gefallen, und Eltern erhalten zu Unrecht gezahlte Zusatzbeiträge in Höhe von EUR 5.245 von einer KiTa zurück. Das Landgericht Köln (26. Zivilkammer) hat am 26. Mai 2021 zum Aktenzeichen 26 O 538/20 entschieden: Die Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge durch die Kindertagespflegeperson oder den Träger eines öffentliche geförderten Weiterlesen…

Kölner Urteil: KiTa-Zusatzgebühren sind zurückzuerstatten

Das erste Urteil ist gefallen: Ein Kölner Elternpaar erhält vom öffentlich finanzierten KiTa-Träger die in der Vergangenheit zu unrecht gezahlten „Zusatzbeiträge“ zurück. Das Urteil des Kölner Amtsgerichtes mit dem Aktenzeichen 130 C 346/20 ist hier in der NRW-Datenbank „NRWE“ (anonymisiert) veröffentlicht: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2020/130_C_346_20_Urteil_20201123.html Da der KiTa-Träger wohl noch Berufung einlegen könnte Weiterlesen…