Urteil Amtsgericht, Zusatzgebühren, JAEB Köln, KiTa

Amtsgericht Köln, nochmals: Rückzahlung von Zusatzgebühren (116 C 379/20)

Die gerichtlichen Entscheidungen zu Gunsten von Eltern gehen weiter. Am 8. Juni 2021 hat das Amtsgericht Köln (diesmal die Abteilung 116) mit Urteil zum Aktenzeichen 116 C 379/20 entschieden: „Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 4.030,00 EUR nebst 5% Zinsen […] zu zahlen.“ https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2021/116_C_379_20_Urteil_20210608.html Als Weiterlesen…